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Wer einen Antrag auf fehlerbeseitigende Fortschreibung beim Finanzamt stellt, kann bei der Grundsteuer viel Geld sparen.
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Erfolgreiche Hilfe bei der Grundsteuer

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 05.12.2025, Hans-Ulrich Liebern

Die Berechnung der neuen Grundsteuer ist extrem fehleranfällig. Der BdSt NRW unterstützt seine Mitglieder mit Tipps und Hinweisen, wie sie vom Finanzamt Fehler beseitigen lassen können. Mit Erfolg!

Einfamilienhaus

Bei einem Ehepaar aus Essen wurden zwei zusammenhängende Flurstücke einzeln erfasst: das vordere Grundstück als Wohngrundstück und das hinterliegende Grundstück als unbebautes Grundstück. Das unbebaute Grundstück wurde mit dem höheren differenzierten Hebesatz belegt und führte insgesamt zu einer hohen Grundsteuerbelastung. Durch unseren Hinweis auf eine fehlerbeseitigende Fortschreibung wurde beide Grundstücke zusammengefasst. Dazu schrieb unser Mitgliedsehepaar: „Danke für Ihre Unterstützung bzgl. der Grundsteuer und dem Hinweis, dass unsere beiden Grundstücke zusammen veranlagt werden können. Diesem ist das Finanzamt nachgekommen und wir haben geänderte Bescheide erhalten, verbunden mit der Ankündigung einer Rückzahlung!"

Mehrfamilienhaus

Ein großes bebautes Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wurde komplett als Bauland bewertet. Auch das dazugehörige zweite Flurstück. Insgesamt ging es um mehr als 5.000 qm. Der Grundsteuerwert lag bei 1.522.300 Euro. Im ersten Schritt korrigierte das Finanzamt die unbebaute Fläche. Die Grünfläche wurde als solche anerkannt und nun mit 9 Euro anstatt mit 410 Euro angesetzt. Was noch nicht korrekt war: die gesamten 2.568 qm der bebauten Parzelle wurden mit 410 Euro Bodenrichtwert berechnet. Der Grundsteuerwert wurde mit 807.000 Euro festgestellt.

Nach einem erneuten Einspruch und der Korrektur des Finanzamtes schrieb unser Mitglied: "Wir beide haben gewonnen! 1.000 Dank für Ihre kompetente Unterstützung. Dank dieser und meiner eisernen Hartnäckigkeit hat das Finanzamt Essen nun endlich einen sachgerechten Bescheid erstellt. Ich füge Ihnen den bei. Wir sind nun bei einem Steuerwert vom 468.100 Euro anstatt 1.522.300 Euro. Ein ganz minimaler Unterschied."

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