Erfolge des Bund der Steuerzahler 2024 1. Jahreshälfte
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.
Vorschläge zum Bürokratieabbau übernommen
Bürokratieabbau ist ein Dauerthema. Der BdSt schlägt regelmäßig Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie im Steuerrecht vor. Im Frühjahr wurde erfreulicherweise ein Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgelegt. In diesem sind auch Vorschläge des BdSt enthalten. So sollen die Aufbewahrungsfristen verkürzt werden. Aus unserer Sicht wäre eine Verkürzung auf 5 Jahre angemessen. Insofern sind die vorgeschlagenen 8 Jahre zu kurz. Aber der erste Schritt ist gemacht. Die Diskussion ist im Gange.
Auch der Vorschlag des Bundesrates die Grenze für die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer auf 400 Euro anzuheben, ist ein Vorschlag des BdSt, den wir natürlich unterstützen. Die Anhebung der Grenze kann gerade im Bargeldgeschäft zum Bürokratieabbau beitragen. Weiterer Gesichtspunkt ist, dass beim Empfänger der Leistung der Vorsteuerabzug erleichtert wird. Die Prüfungspflicht der Rechnungsvorgaben für den Vorsteuerabzug entfiele damit.
Weitere Vorschläge werden aktuell noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV diskutiert.
Einführung E-Rechnung: BMF-Schreiben-Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt
Die Einführung der E-Rechnung wird eines der nächsten Projekte im Steuerrecht und zudem eine große Herausforderung für die Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir stets gefordert, dass die Einführung rechtzeitig mit einem BMF-Schreiben begleitet wird. Der Entwurf des Schreibens wurde mittlerweile auch vorgelegt. Erfreulich ist, dass bereits viele Punkte aus den Gesprächen im Vorfeld aufgenommen und geklärt wurden. Es gibt aber noch einige Fragen, vor allen Nichtbeanstandungsregelungen und kostenlose Tools und die Art der breiten Information zu klären. Die Einbindung der Verbände, die die Interessen ihrer Mitglieder bei der Einführung der E-Rechnung wahrnehmen, ist bereits erfolgt, und das ist ein wichtiger Schritt.
Wirtschaftsidentifikationsnummer soll kommen
Aus Sicht des BdSt ist es ein kleiner Meilenstein für künftige Digitalisierungsprozesse zwischen Verwaltung und Wirtschaft, dass nun die Wirtschaftsidentifikationsnummer vergeben werden soll. Die entsprechende Verordnung wurde vorgelegt. Der BdSt hat immer deutlich gemacht, dass hiermit ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau geleistet werden kann. Voraussetzung ist aber, dass die W-IdNr. konsequent überall dort angewendet wird, wo eine Digitalisierung von Verwaltungsverfahren möglich ist. Zudem können so Mehrfachmeldungen bzw. unterschiedliche Registrierungsnummern bei Unternehmen vermieden werden.
Vordrucke 2024 wurden angepasst
Jedes Jahr werden die Vordrucke für die Einkommensteuererklärungen erstellt. Für die Vordrucke des Jahres 2024 haben wir unter anderem angeregt, in der Anleitung zur Anlage V-FeWo die Erläuterung zur kurzfristigen Vermietung eines anderen Objekts mit Beispielen ergänzt werden. Dies hat die Finanzverwaltung nun aufgenommen und als Beispiel „über Internet-Plattformen“ aufgenommen.
Jahressteuergesetz 2024 – Pauschalen werden angeboten
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 sollen weitere Pauschalen angehoben werden. Der BdSt setzt sich seit Jahren dafür ein, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und angepasst werden sollen. Vor allem wenn die Ermittlung der Bemessungsgrundlage sich ändert oder die Inflationsraten hoch sind, müssen Anpassungen von Freigrenzen und Freibeträgen und anderen Pauschalen erfolgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll die Grenze für die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerbereich angehoben werden. Dies unterstützen wir ausdrücklich und entspricht auch unserer Forderung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren haben auch die Ausschüsse des Bundesrates empfohlen die Freibeträge im Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz anzuheben. Auch der Erbfallkostenpauschbetrag auf 20.000 Euro soll angehoben werden. Ebenso ein Erfolg für den BdSt.
Steuerfortentwicklungsgesetz – notwendige Anpassungen beim Steuertarif
Mit dem weiteren steuerlichen Gesetzgebungsverfahren – dem Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals Jahressteuergesetz II) – sollen weitere Forderungen des BdSt umgesetzt werden. So sollten die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und die damit verbundene Verschiebung des Einkommensteuertarifes nach rechts für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen werden. Dies ist kein Geschenk an die Steuerzahler, sondern eine zwingende verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit. Daher fordern wir diese regelmäßig ein. Ebenso soll eine Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld erfolgen. Insgesamt werden so die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.
Bei der Umstellung der Steuerklassen III/V auf das Faktorverfahren bei der Steuerklasse IV haben wir im Vorfeld immer betont, dass der Wechsel so unbürokratisch wie möglich und am besten digital erfolgen muss. Die betroffenen Ehepartner sollten nicht separat Anträge stellen müssen, wenn diese die Steuerklassen III/V gewählt haben. Erfreulich ist daher, dass im Gesetzentwurf geregelt wurde, dass der neue Faktor aus den vorhandenen Daten der Finanzverwaltung berechnet werden soll. Wir setzen uns aber weiter für eine breite Informationskampagne ein.
Zudem empfehlen die Ausschüsse des Bundesrates erneut die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro anzuheben. Auch hier wird eine langjährige Forderung des BdSt unterstützt. Ebenso ein Erfolg für den BdSt.
Auch die Empfehlung die Umsatzgrenzen bei der Prüfung der Sollversteuerung auf 1. Mio. Euro ist ein erster Erfolg. Der BdSt fordert zwar eine Anhebung auf den zulässigen Maximalwert von 2 Mio. Euro, aber dennoch ein Erfolg.
Anhebung des Grundfreibetrags 2024 rückwirkend kommt
Bereits zu Beginn des Jahres hat der BdSt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags 2024 rückwirkend um 180 Euro gefordert. Diese Anhebung ist nötig, um die Anhebung beim Bürgergeld auch beim steuerlichen Grundfreibetrag nachzuvollziehen. Nunmehr liegt der Gesetzentwurf auch hierfür vor. Einhergehend soll der Kinderfreibetrag ebenso angehoben werden.
Missbrauch von Rücklagen verhindert
Um Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen, plante die Bundesregierung Anfang 2024 einen tiefen Griff in die Kasse der Arbeitslosenversicherung, um über mehrere Jahre hinweg 5,2 Mrd. Euro Beitragsmittel in den klammen Bundeshaushalt umzuleiten. Neben Verfassungsrechtlern protestierte auch der BdSt und verwahrte sich gegen die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. Mit Erfolg: Anfang Februar, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2024, zeigte der Bundestag Einsicht und stoppte – vorerst – die Pläne. Der BdSt wird weiter darüber wachen, dass Reserven der Sozialversicherungen nicht für politische Zwecke missbraucht werden. Dieses Geld gehört den Beitragszahlern!
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.
Land führt Transparenzregister ein
Schon seit langem fordert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg die Landesregierung auf, die Hebesätze zu veröffentlichen, die in den jeweiligen Kommunen für eine aufkommensneutrale Wirkung der ab 2025 geltenden neuen Grundsteuer sorgen würden. Damit können die Bürger überprüfen, ob in ihrer Kommune das Versprechen der Aufkommensneutralität tatsächlich eingehalten wird. In diesem Sommer kam nun Bewegung in die Sache: Das Finanzministerium hat angekündigt, zum 1. September 2024 ein sogenanntes Transparenzregister zu veröffentlichen. Darin sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen werden, mit denen die jeweilige Kommune die vom Land angekündigte Aufkommensneutralität wahren würde. Sprich, dass sie mit der Grundsteuer ab 2025 nicht mehr einnimmt als vorher.
Die Pflegekammer kommt nicht
Das baden-württembergische Sozialministerium hat im Juni 2024 bekannt gegeben, dass die Einführung einer Landespflegekammer aufgrund der fehlenden Zustimmung der Pflegefachkräfte gescheitert ist. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg wurde somit in seiner langjährigen Kritik an der Pflegekammer bestätigt, die er unter anderem bereits im Schwarzbuch 2022/23 geäußert hatte. Möglicherweise konnten durch das Aus für die Kammer Millionenausgaben verhindert werden, denn in anderen Bundesländern wurden in der Vergangenheit die Steuerzahler für nicht geleistete Kammerbeiträge zur Kasse gebeten.
Kampf um gerechtere Grundsteuer geht in nächste Instanz
Gemeinsam mit drei weiteren Verbänden unterstützt der BdSt Baden-Württemberg derzeit gleich mehrere Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende neue Landesgrundsteuergesetz. Grund für die Klagen sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der Verbände. Im Juni wies das Finanzgericht Baden-Württemberg zwei Musterklagen in mündlicher Verhandlung ab, ließ die Revision vor dem Bundesfinanzhof in München aber ausdrücklich zu. Somit geht der Kampf um eine gerechtere Grundsteuer in Baden-Württemberg in die nächste Instanz.
400 Mio. Euro teures Tunnelprojekt vom Tisch
Im Schwarzbuch 2023/24 berichtet der baden-württembergische Landesverband im Kapitel „Verschwendung droht“ über ein für rd. 400 Mio. Euro geplantes Tunnelprojekt im Stuttgarter Norden. Der BdSt forderte Stadtverwaltung und Gemeinderat auf, sich – wenn es hier überhaupt eines neuen Tunnels bedarf – für eine nur rd. 100 Mio. Euro teure kürzere Tunnelvariante zu entscheiden, die ebenfalls eine bauliche Option darstellte. Stück für Stück rutschte das Mammutprojekt auf der Priorisierungsliste der Stadt in den letzten Monaten immer weiter nach hinten. Denn in der Verwaltung hat man bemerkt, dass für die Realisierung des Tunnelprojekts, sei es die Lang- oder die Kurzvariante, derzeit generell die finanzielle Grundlage fehlt. Auch mehrere Stadträte gelangten zu dieser Erkenntnis. Eine baldige Umsetzung scheint somit endgültig vom Tisch, die Steuerzahler können aufatmen: Einen Schnellschuss wird es in Stuttgart-Zuffenhausen nicht geben.
Großer Zuspruch beim Webinar zur eRechnung
Im Juni bot der BdSt-Landesverband Baden-Württemberg erstmals das Webinar „Alles rund um die eRechnung“ an. Der bemerkenswerte Zuspruch zeigte, dass dieses Thema für die BdSt-Mitglieder derzeit ein ganz wichtiges ist. Am Ende nahmen weit über 500 Zuhörer am Webinar teil und nutzten auch die an den Vortrag angeschlossene Fragerunde, um sich in Sachen eRechnung zu informieren. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und der zahlreichen positiven Zuschriften im Nachlauf des Webinars wird der Landesverband nach der Sommerpause weitere Veranstaltungen zur eRechnung anbieten.
Steuerzahlerartikel findet großes Echo in auflagenstarker Tageszeitung
Unter dem Titel „Zwei Türme für das Allgäu? - Ausgaben in Millionenhöhe für schöne Aussichten beabsichtigt“ kritisierte der BdSt Baden-Württemberg Anfang des Jahres in der Landesbeilage von „DER STEUERZAHLER“ zwei geplante Turmprojekte im Allgäu und die Zuschüsse aus Landesmitteln hierfür. Die Schwäbische Zeitung griff diesen Artikel auf, berichtete ihrerseits prominent unter der Überschrift „Steuerzahlerbund nimmt Türme ins Visier“ über die angedachten Bauten in Wangen sowie Bad Wurzach und vergegenwärtigte somit den Standpunkt des BdSt gegenüber einer breiten Leserschaft.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
Niedersachsen: Rückgabe ungenutzter COVID-19-Kreditermächtigungen // Schuldenuhr läuft wieder rückwärts
Ende Februar 2024 wurden die noch verbliebenen und nicht im Sinne des COVID-19-Sondervermögens benötigten Kreditermächtigungen im Umfang von 254 Mio. Euro restlos zurückgegeben. Versuche, die bereits genehmigten Mittel für andere Zwecke zu verwenden, wurden nicht unternommen. Damit wurden die Forderungen des Bundes der Steuerzahler vollständig umgesetzt.
Neben dieser einmaligen Schuldentilgung läuft die Schuldenuhr im Niedersächsischen Landtag seit Jahresbeginn 2024 mit 3,74 Euro pro Sekunde endlich wieder rückwärts. Damit ist der Einstieg in die planmäßige Rückführung der Schulden aus den Corona-Jahren gelungen und die verabredeten Tilgungszeiträume werden – anders als im Bund oder in anderen Bundesländern – eingehalten.
Bremen: Staatsgerichtshof muss sich mit Bremer Haushalt 2024 befassen
Der in Bremen erst Mitte Juni verabschiedete Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 beinhaltet – trotz Schuldenbremse – neue Schulden in Höhe von 1,22 Mrd. Euro. Um diese Schuldenaufnahme zu rechtfertigen, hat der Bremer Senat eine „verschränkte Notlage“ aus Coronakrise, Ukrainekrieg und Klimakrise geltend gemacht. Dieses Vorgehen kritisierte der Bund der Steuerzahler schon bei der Veröffentlichung des Etatentwurfs im April 2024 scharf und mahnte zur Notwendigkeit einer Klage vor dem Bremer Staatsgericht. Mit Erfolg!
Im Juli 2024 hat sich die kleinste Oppositionsfraktion dazu entschlossen, gegen die umstrittenen Notlagen-Beschlüsse im Bremer Haushalt zu klagen und ein Organstreitverfahren anzuschieben. Der Staatsgerichtshof muss nun entscheiden, ob die Klage zulässig ist. Es ist davon auszugehen, dass noch eine weitere Oppositionsfraktion gegen den Haushalt vor den Staatsgerichtshof ziehen wird, um die Notlagenbegründung des Senats richterlich überprüfen zu lassen.
Aurich: Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
Der Bund der Steuerzahler setzt sich seit vielen Jahren für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ein. In Niedersachsen sträubt sich die Landesregierung jedoch, diese Beiträge auf Landesebene abzuschaffen und beruft sich stattdessen auf die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen. Diese müssen demnach eigenverantwortlich über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor Ort bestimmen und alternative Wege zur Finanzierung des Straßenausbaus finden. Der Bund der Steuerzahler steht abschaffungswilligen Kommunen beratend zur Seite.
Beispiel Aurich: Im Februar 2024 war der Bund der Steuerzahler zu einer Informationsveranstaltung vor dem Auricher Stadtrat geladen, wo er über gangbare Möglichkeiten zur Abschaffung und Finanzierung informierte. Obwohl sich die Auricher Politik schon länger mit dem Thema befasste, scheinen erst die vom Bund der Steuerzahler vermittelten Informationen den entscheidenden Impuls zur Abschaffung gegeben zu haben. Wenige Tage nach der Infoveranstaltung wurde der Antrag zur Abschaffung fraktionsübergreifend gestellt und die Empfehlungen des Bundes der Steuerzahler nahezu 1:1 umgesetzt. Im Mai 2024 konnte die Abschaffung vollzogen werden.
Leer: Einsparungen bei Zahlungen für abgewählten Stadtbaurat
Immer wieder kommt es in Niedersachsen zu Abberufungen kommunaler Wahlbeamter. Eine Belastung für Steuerzahler, denn den Abgewählten stehen lebenslange Versorgungsbezüge zu. So sieht es das Beamten- und Versorgungsrecht vor. Es gibt nachvollziehbare Gründe für Abwählen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zum Amtsinhaber unwiederbringlich zerstört ist, und wichtige Arbeiten – etwa m Bauamt – nicht mehr erledigt werden können. Doch es gibt auch Mittel und Wege, die Kosten für die Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Dass etwa der Zeitpunkt der Abwahl einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der lebenslangen Zahlungen – und damit die Belastung der Steuerzahler – hat, ist in der Praxis kaum bekannt.
Es war der Bund der Steuerzahler, der die Stadt Leer im Frühjahr 2024 auf diesen Umstand stieß und veranlasste, die Abwahl des dortigen Stadtbaurats noch rechtzeitig vor Ablauf einer kostenerhöhenden Frist vorzunehmen. Dies ersparte den Steuerzahlern hochgerechnet Zahlungen im Umfang von bis 200.000 EUR.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.
Endgültige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Im Frühjahr beschloss der Landtag das endgültige Ende der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen. Wie in anderen Bundesländern längst beschlossen, konnte sich nach langer Diskussion und der größten Volksinitiative, die es in NRW gab und vom BdSt durchgeführt wurde, der Landtag endlich dazu durchringen, diese nicht mehr zeitgemäße Abgabe abzuschaffen. Einnahmeausfälle der Kommunen werden – wie vom BdSt vorgeschlagen – vom Land ausgeglichen.
Reform der Grundsteuer: Finanzministerium veröffentlicht frühzeitig aufkommensneutrale Hebesätze
Mit der Reform der Grundsteuer ist die Zusage verbunden, dass das Aufkommen dieser Kommunalsteuer insgesamt nicht steigt, also aufkommensneutral bleibt. Um dies sicherzustellen, folgte das Finanzministerium der Forderung des BdSt, frühzeitig und umfassend für alle 396 NRW-Kommunen die sog. „aufkommensneutralen Hebesätze“ zu veröffentlichen. An ihnen sollen die Kommunen sich orientieren, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 konstant zu halten. Damit
nicht genug: Auch eine weitere BdSt-Forderung erfüllte der NRW-Finanzminister. Er veröffentlichte eine Übersicht mit gesplitteten Hebesätzen für wohn- und gewerblich genutzte Grundstücke. Die Kommunen können somit im nächsten Jahr wählen, ob sie gemeindeweit einheitliche Grundsteuer B-Hebesätze beschließen oder ob es unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und gewerblich genutzte Grundstücke geben soll. Die gesplitteten Hebesätze haben nach Ansicht des BdSt den entscheidenden Vorteil, dass die Kommunen Vorort bei der Belastung mit der Wohnsteuer nachsteuern können.
Grundsteuer-Erhöhungspläne nach BdSt-Stellungnahmen gleich in drei Kommunen deutlich reduziert
Die Stadt Gronau im Münsterland wollte in diesem Jahr die Grundsteuer B auf knapp 1.000 Punkte erhöhen. Das wäre nahezu eine Verdoppelung der Wohnsteuer im Vergleich zum Vorjahr gewesen. Nach öffentlicher Intervention des BdSt ließ die Stadt von ihren Steuererhöhungsplänen ab und erhöhte die Grundsteuer B deutlich geringer als ursprünglich geplant. Ähnliche Erfolge gab es nach öffentlichen Stellungnahmen des BdSt auch in Iserlohn und Lindlar. Auch hier wurden die massiven Grundsteuer-Erhöhungspläne nach öffentlichen Appellen des BdSt teilweise deutlich zurück-genommen.
Transparenz bei Selbstbewirtschaftungsmittel der Ministerien nach BdSt-Kritik deutlich erhöht
Die Landesministerien haben in der Vergangenheit fast 8 Milliarden Euro sog. Selbstbewirt-schaftungsmittel (SBM) in der Hinterhand, über deren Verwendung nicht der Landtag, sondern die Ministerien selber entscheiden. Nachdem sich der BdSt NRW Mitte April 2024 mit einer schriftlichen Stellungnahme an den Landtag für mehr Transparenz und für strengere Regeln für die Nutzung von SBM eingesetzt hatte, kündigte das Landesfinanzministerium kurz darauf wichtige Änderungen an. Zukünftig soll es eine transparente Darstellung über die Bestände der nicht verbrauchten SBM geben. Außerdem ist die Zustimmung des Finanzministers erforderlich, wenn die Mittel ausgegeben werden. Auch wird ein zentrales Controlling eingerichtet, wie es der BdSt in seiner Stellungnahme gefordert hatte.
Aussichtsplattform in Burscheid kommt nicht
Im Schwarzbuch 2022 wurde die Stadt Burscheid für den Plan kritisiert, mit einer Aussichtsplattform und einer neuen Rampe Radfahrer von der Balkantrasse in die Innenstadt zu locken. Nun steht fest: Die Plattform wird nicht gebaut. Für das Projekt waren Städtebaufördermittel von etwa 814.000 Euro bewilligt worden. Für die Rampe blieben nur 153.000 Euro übrig – zu wenig, zumal das einzige Angebot 60 Prozent über den geplanten Baukosten lag. Zudem gab es weder ein Nutzungskonzept für die Plattform noch zeigten Gastronomen Interesse, dort Kunden zu bewirten.
Simmerath nimmt Gebühren zurück
Simmerath hat ein Grundstückseigentümer Widerspruch gegen seinen Abwassergebührenbescheid eingelegt. Die Stadt hat für den Widerspruchsbescheid eine unzulässige Verwaltungsgebühr über 15 Euro erhoben. Der Grundstückseigentümer folgte dem BdSt-Rat und schaltete die Kommunalaufsicht ein. Mit Erfolg: Die Stadt Simmerath hat ihren Gebührenbescheid aufgehoben und die Gebühr erstattet.
Finanzministerium und Oberfinanzdirektion Münster stellen verbesserten Bürgerservice vor
Das neue Konzept zur Optimierung des Bürgerservices stellten hochrangige Vertreter des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums und der Oberfinanzdirektion Münster den Steuerexperten des BdSt NRW vor. Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Bürgerservice im Finanzministerium. Nach dem Abschluss des landesweiten Flächenrollouts im Mai 2024 wurde ein erstes Resümee gezogen und die Vorteile sowie Probleme des neu organisierten Bürgerservice mit dem BdSt besprochen. Damit konnten im Rahmen des offenen Austausches für Mitglieder und Steuerberater die Praxiserfahrungen weitergegeben werden. Ein weiterer Austausch wurde vereinbart.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Saarland e. V.
Grundsteuer
BdSt Saarland schafft Grundlagen für Grundsteuer-Transparenz-Register. Ab dem Jahr 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Im Saarland ist die Umsetzung der Reform so weit fortgeschritten, dass der Steuerzahlerbund die Hebesätze zur Einhaltung der Aufkommensneutralität ermitteln konnte. Doch wird die Grundsteuer zum Jahreswechsel kostspieliger werden oder nicht? Der Bund der Steuerzahler Saarland hat berechnet, welche Hebesätze die saarländischen Kommunen einführen müssten, um das Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität einzuhalten. Mit seinen Berechnungen hat der BdSt den Grundstein für die Einführung eines saarländischen Grundsteuer-Transparenz-Registers gelegt, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Hebesatz-Entwicklung in den saarländischen Kommunen zu kontrollieren.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V.
Einstellung des Projektes „E-Highway“
Im Schwarzbuch 2019/20 berichteten wir über die drei Teststrecken für Oberleitungs-Lkw in Deutschland – die „E-Highways“. Wir forderten, diese Projekte zu beenden, weil weder weitere Erkenntnisse zu erwarten waren noch eine Übernahme der Technologie in den Alltagsbetrieb. Jetzt kommt für die Teststrecke in Schleswig-Holstein zum Jahresende 2024 das endgültige Aus. Allein für diese Strecke hat der Steuerzahler jedoch bis dahin mehr als 30 Mio. Euro ausgegeben.