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© Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

Erfolg! Fristverlängerung für Steuererklärungen kommt

Top News 18.12.2020

BdSt setzt sich erfolgreich für Mandaten und ihre Berater ein

Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 wird verlängert, wenn die Erklärung von einem Berater eingereicht wird. Voraussichtlich gibt es bis Ende August 2021 Zeit. Dafür hatte sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) sehr engagiert. Schließlich ist das Arbeitspensum in den Steuerkanzleien aufgrund der Pandemie sehr hoch, weil die meisten Corona-Hilfsmaßnahmen von einem Berater beantragt werden müssen. Ohne deutlichen Fristaufschub wären die unterschiedlichen Mandanteninteressen – einerseits auf fristgerechte Erstellung der Steuererklärungen 2019 und andererseits auf Hilfe bei den Corona-Maßnahmen – gegeneinander ausgespielt worden, hatte wir in der Öffentlichkeit kritisiert. Mit Erfolg!

Zum Hintergrund: Unser Engagement

Viele Corona-Hilfsmaßnahmen – zum Beispiel die Überbrückungshilfe – können nur mit Unterstützung eines Beraters beantragt werden. Daher sind in vielen Steuerbüros die Kapazitäten für die Erstellung der Steuererklärungen knapp. Dies hat der BdSt mehrfach unterstrichen und sich daher beim Bundesfinanzministerium für eine Fristverlängerung eingesetzt. Anfang Dezember hatte das Ministerium entschieden, die Abgabefrist lediglich um einen Monat zu verlängern: Danach wäre die Abgabefrist für beratende Steuerzahler vom 1. März auf den 31. März 2021 verschoben worden. Der BdSt kritisierte: Das wäre deutlich zu wenig! Deshalb ist der jetzige Vorschlag richtig und wichtig, eine Verschiebung bis Ende August 2021 zu erlauben. Die entsprechende Regelung soll in einem der nächsten Steuergesetze enthalten sein, hieß es von den finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU und SPD. 

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