Entfernungspauschale endlich spürbar anheben
Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zeigen, dass die Zahl der Berufspendler wächst. Gleichzeitig steigen auch die Pendelkosten durch die neu eingeführte CO2-Abgabe auf Kraftstoffe. Pendeln wird also für immer mehr Menschen immer teurer.
Das Einkommensteuerrecht berücksichtigt diese zwangsläufigen Kosten nicht ausreichend. Seit dem Jahr 2004 beträgt die Entfernungspauschale unverändert 0,30 Euro pro Kilometer. Lediglich für Fahrtwege ab dem 21. km ist die Pauschale zu Jahresbeginn und auch nur befristet auf 0,35 Euro. angehoben worden.
Der Bund der Steuerzahler fordert eine allgemeine Erhöhung der Entfernungspauschale auf mindestens 0,40 Euro pro Kilometer. Wer für seine Berufstätigkeit lange Fahrtwege in Kauf nimmt, erarbeitet damit nicht nur eigenes Einkommen, sondern auch eine Besteuerungsbasis für die Gesellschaft. Im Gegenzug sollten Berufstätige über die Entfernungspauschale eine Steuerentlastung erhalten, die aktuellen Entwicklungen angemessen ist.
Nähere Details finden Sie im Argumentarium unseres finanzwissenschaftlichen Instituts hier: https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/dsi-kompakt-nr-42-argumentarium-zur-entfernungspauschale/?L=0&cHash=befa5a193d2fcddd48cd0b9ad5088854