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Energiepreispauschale soll auch für Rentner gelten!

Top News 25.04.2022

Dafür machten wir uns bei der Anhörung heute im Finanzausschuss stark

Um die Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, hat die Ampel-Koalition ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Was meint der Bund der Steuerzahler (BdSt) zu diesem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022? Als Sachverständiger in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags hat der Verband dazu Stellung genommen – vor Ort war die Leiterin der BdSt-Steuerabteilung, Daniela Karbe-Geßler (Foto).

Konkret vorgesehen ist die Anhebung des Grundfreibetrags, der Pendlerpauschale und des Werbungskostenpauschbetrags. Zudem soll mit dem Gesetz die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro umgesetzt werden. Dazu forderte der BdSt in der Anhörung, dass auf eine einheitliche und bürokratiearme Umsetzung der Energiepreispauschale geachtet werden müsse. Vor allem die bislang nicht berücksichtigten Rentner sollten auch davon profitieren. Zudem dürfen Arbeitgeber nicht durch zusätzliche Belastungen und Kosten getroffen werden. „Eine echte Entlastung wäre es gewesen, wenn die Energiepreispauschale steuerfrei wäre“, betonte BdSt-Steuerexpertin Karbe-Geßler zum Thema und forderte darüber hinaus: „Es ist richtig, dass die Bundesregierung auf die hohen Energiepreise reagieren will. Dabei sollte die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer auf mindestens 40 Cent angehoben werden!“ 

Zur Anhebung des Grundfreibetrags zum 1. Januar 2022 legte der BdSt dar, dass dieser mindestens auf 10.548 Euro angehoben werden sollte. Für einen kompletten Abbau der kalten Progression müssten auch die anderen Tarifeckwerte angepasst werden – dies würde zu einer Entlastung von insgesamt 12 Milliarden Euro allein in diesem Jahr führen. Ohne die Anpassungen würde der Fiskus einen Gewinn aus der steigenden Inflation verbuchen. „Die Anpassung des Tarifs kommt allen Einkommensteuerzahlern zugute“, brachte es Karbe-Geßler auf den Punkt. „Kleine und mittlere Einkommen könnten so von einer Entlastung von bis zu 8,2 Prozent profitieren.“

Unsere Stellungnahme können Sie hier im Detail lesen

 

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