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Energiepreispauschale FAQs für Umsetzung

Erfolge 21.12.2022

Im Frühjahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Steuerentlastungsgesetz eine Energiepreispauschale für Erwerbstätige beschlossen. Diese beträgt 300 Euro und wird im September an Erwerbstätige mit Einkünften aus Arbeitslohn und gewerblichen oder selbstständigen Einkünften ausgezahlt. Die Auszahlung an Arbeitnehmer nehmen die Arbeitgeber vor. Im Rahmen der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages haben wir vorgetragen, dass Arbeitgeber nicht in die Vorfinanzierung der Pauschale gehen dürfen. Zudem haben wir auf widersprüchliche Regelungen im Entwurf hingewiesen. Der Gesetzeswortlaut wurde entsprechend angepasst. Nach der Gesetzesverkündung haben wir zahlreiche Anwendungsfragen an das Bundesfinanzministerium gestellt. Wir haben gefordert, dass eine FAQ-Liste erstellt wird. Diese wurde im Juni erstmalig veröffentlicht. Zahlreiche unserer Fragen wurden hier ebenfalls aufgenommen und entsprechend unserer Vorschläge beantwortet. Diese wird laufend aktualisiert. Wir stehen hierzu im ständigen Austausch mit der Finanzverwaltung.

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