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© Bild von Jens Schöffel auf Pixabay

Endlich – BER geht in Betrieb

Service GmbH 05.10.2020

Steuerzahler müssen auch nach Eröffnung für Pannen-Airport zahlen

Der Hauptstadtflughafen BER soll am 31. Oktober 2020 nach jahrelangen Bauverzögerungen und Kostenexplosionen endlich eröffnet werden. Der Steuerzahler wird jedoch auch in Zukunft für den Pannen-Airport zahlen müssen.

Am 31. Oktober 2020 soll es endlich soweit sein: Der Hauptstadtflughafen BER soll mit der Inbetriebnahme des Terminals 1 eröffnet werden; zwei Maschinen sollen zur Feier des Tages zeitgleich einschweben. Unbestritten ist es eine gute Nachricht, dass der Flughafen nach rund 14 Jahren Bauzeit und 9 Jahren Verzögerung nun endlich seinen Betrieb aufnehmen wird. Zur Erinnerung: Die Kosten für das Bauvorhaben haben sich von rund 2 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Genaue Zahlen liegen nicht vor, aber belaufen sich laut Berichten bis zur Eröffnung auf rund 6,5–7 Milliarden Euro. Für die Kosten haftet indirekt der Steuerzahler, da die alleinigen Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund sind.

Doch auch mit der Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens enden nicht die Zahlungen der Steuerzahler für den Airport. Geplante Erweiterungen dürften die Baukosten für das Flughafenprojekt auch in den kommenden Jahren weiter ansteigen lassen. Und auch über die Baukosten hinaus wird der BER für den Steuerzahler immer weiter zur Belastung. Im März 2020 hatte die FBB die Gesellschafter gebeten, 300 Mio. Euro Eigenkapital einzuzahlen, um den Pandemie-bedingten Rückgang des Luftverkehrs abfedern zu können. Die Gesellschafter haben dies zugesagt, da ansonsten die Zahlungsfähigkeit der FBB für das Jahr 2020 nicht gesichert gewesen wäre, wie aus einem internen Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Mitglieder des Haushaltsausschusses hervorgeht. Dies offenbart: Die Kapitaldecke der Flughafengesellschaft ist dünn. Und auch für das kommende Jahr hat die FBB angekündigt, 540 bis 640 Mio. Euro Pandemiebedingte Zuschüsse zu benötigen. Daran, dass die nun benötigten Kapitalspritzen ausschließlich Corona-bedingt sind, gibt es jedoch Zweifel – nicht zuletzt von der Opposition im Deutschen Bundestag. Zahlen, die diesen Verdacht entkräften würden, hat das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss bisher jedoch nicht vorgelegt.

Für viel Aufsehen hatte in diesem Jahr auch eine Studie gesorgt, welche zum Schluss kommt, dass die FBB fehlerhaft bilanziert, die wirtschaftlichen Aussichten zu positiv zeichnet und somit in eine Schuldenfalle hineinläuft, wenn keine Sanierung vorgenommen wird. Die Experten stellen fest, dass die voraussichtlichen Folgen der Corona-Pandemie die Situation zwar verschärft, aber nicht ursächlich ist. Auch ohne Corona sei die FBB in einer schwierigen finanziellen Lage und angewiesen auf immer weitere Zuschüsse. Die FBB weist die Kritik als falsch zurück und führt laut Medienberichten an, dass sie nach der Eröffnung des BER von deutlich steigenden Einnahmen ausgehe. Daran, dass dies gelingen werde, bestehen jedoch Zweifel. Nun will der Bundesrechnungshof die finanzielle Lage der FBB prüfen.

Klar ist: das Desaster für den Steuerzahler geht auch nach der Eröffnung des BER weiter. Da es zur finanziellen Lage der FBB viele Fragen gibt, müssen die beteiligten Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund zusammen mit der FBB in einem ersten Schritt volle Transparenz über die finanzielle Lage herstellen. Im zweiten Schritt muss ein Sanierungskonzept erarbeitet werden. Ziel muss es sein, das bisherige Fass ohne Boden endlich zu stopfen.

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