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Einzahlungen in Pensionsfonds erhöhen, nicht streichen!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Newsticker Nordrhein-Westfalen 27.11.2023, Philipp Sprengel

Für kurzsichtig hält der BdSt NRW die Pläne der Regierungskoalition, das Pensionsfondsgesetz zu ändern.

Die Landesregierung will das Pensionsfondsgesetz ändern: Die Einzahlungen in Höhe von jährlich 200 Millionen Euro sollen eingestellt werden, zusätzlich soll die Zinsrendite in Höhe von zuletzt 343 Millionen Euro entnommen werden. Im Ergebnis fehlen dem Fonds damit allein für das Jahr 2024 knapp 550 Millionen Euro. Der BdSt NRW warnt den Landtag eindringlich davor, die entsprechende Gesetzesänderung am Mittwoch in 2. Lesung zu verabschieden. „Das geplante Gesetz erscheint mir als ein Schnellschuss, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine langfristige kapitalgedeckte Pensionssicherung verkümmert so zu einem Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW, verärgert.

Der Pensionsfonds soll die künftigen Pensionslasten abfedern. Dieses Ziel wird mit dem vorgesehenen Finanzkniff für künftige Generationen erheblich erschwert. Kanski fordert zwingend eine weitere Einzahlung in den Pensionsfonds und zum derzeitigen Zeitpunkt den Verzicht auf Entnahmen aus dem Fonds. Zunächst müssten über ein Entnahmegesetz sachgerechte Kriterien festgelegt werden, aus denen sich ergibt, ab wann und in welchem Umfang Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen können. Aus Sicht des BdSt NRW sollten erste Entnahmen frühestens ab 2030 möglich sein. Die Höhe der Einzahlungen in den Fonds sollte sich zudem künftig an den jeweils jährlichen Einstellungen von Beamten und der Pensionsentwicklung dynamisch orientieren. Nur so kann eine dauerhafte Deckung der Versorgungskosten durch den Pensionsfonds gewährleistet werden. „Der Landtag sollte dem Rat der angehörten Sachverständigen folgen und das Gesetz in dieser Form am Mittwoch ablehnen“, so Kanski.

Zum Hintergrund:

Um den steigenden Belastungen auf Dauer entgegenzuwirken und sie für den Landeshaushalt tragfähig zu machen, sind in Nordrhein-Westfalen die zwei Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ (seit 1999) und „Versorgungsfonds“ (seit 2006) ins Leben gerufen worden. Die Versorgungsrücklage wurde dabei aus einer Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gespeist. Beim Versorgungsfonds hat das Land für jeden Beamten, dessen Dienstverhältnis nach dem 31.12.2005 begründet worden ist, einen Betrag in Höhe von zunächst 500 Euro pro Monat zugeführt; in der Folgezeit wurde der Betrag angepasst. Mit dem Gesetz zum Versorgungsfonds wäre für 2018 eine frühestmögliche Entnahme möglich gewesen. Die ursprüngliche Intention im Jahr 2005 war ein vollständiger Wechsel von einer umlagefinanzierten zu einer kapitalgedeckten Versorgungsleistung. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden 30-40 Jahre angesetzt, aber nie gesetzlich verankert. Im Jahr 2016 wurden durch das Pensionsgesetz diese beiden Sondervermögen zu einem Pensionsfonds zusammengeführt. Der jährliche Beitrag verringerte sich ab dem Jahr 2018 auf 200 Millionen Euro. Auf die Festlegung eines neuen Entnahmezeitpunktes wurde in dem Gesetz von 2016 verzichtet.

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