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Ehrenamt

Erfolge / Freiberufler / Ruheständler / Arbeitnehmer 30.06.2018

Ehrenamtlich engagierte Bürger dürfen ihre Einkommensteuererklärung weiterhin in Papierform abgeben. Für diese Klarstellung hatte sich der BdSt beim Bundesfinanzministerium eingesetzt. Noch zu Jahresbeginn 2018 war zweifelhaft, ob Ehrenamtler ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt schicken müssen. Hintergrund war eine Änderung im ELSTER-Portal, dem Online-Finanzamt. Auf unsere Nachfrage gab das Bundesfinanzministerium Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 Euro bzw. 2.400 Euro als Übungsleiter erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen.

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