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E-Akte

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 12.05.2022

Alles im Plan?

Die Antwort des Digitalisierungsstaatssekretärs auf eine aktuelle Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus lässt befürchten, dass der Termin für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in der Berliner Verwaltung Anfang 2025 abermals platzen könnte. Der Bund der Steuerzahler hatte an der pünktlichen Einführung schon im letzten Schwarzbuch Zweifel angemeldet und auf die Mahnungen des Rechnungshofs hingewiesen, der die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährdet sieht.

Die Antwort des neuen Staatssekretärs für Digitales und Verwaltungsmodernisierung Ralf Kleindiek (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage schließt mit dem Satz: „Die Erfahrungen des letzten Jahres beim Aufbau der erforderlichen IKT-Infrastruktur zeigen bereits jetzt, dass es großer Anstrengungen bedarf, die gesetzliche Frist einzuhalten.“

Mit IKT sind die Informations- und Kommunikationstechniken gemeint, mit denen das Land Berlin künftig alle geschäftlichen Prozesse im Zusammenhang mit dem Regieren und Verwalten abwickeln will. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Berliner Verwaltung ihre Akten künftig elektronisch führen und hierfür in der Regel einen landeseinheitlichen Dienst nutzen soll. Geregelt ist das im Berliner E-Government-Gesetz, das bereits 2016 beschlossen worden war und die Einführung dieser E-Akte ursprünglich sogar schon für Anfang 2023 vorgab.

Im März 2020 hatte allerdings die Vergabekammer die europaweite Ausschreibung zur Beschaffung der E‑Aktensoftware kassiert. Die damalige IKT-Staatssekretärin musste daraufhin einräumen, dass sich die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte im Land Berlin bis zum 1.1.2025 verschieben werde. Zudem hatte der Rechnungshof von Berlin 2021 festgestellt, dass das ursprüngliche Ziel gescheitert sei, bis Ende 2022 insgesamt 40.000 IKT-Arbeitsplätze zu migrieren. Weder zu dem weiteren zeitlichen Verlauf noch zu den zu erwartenden Kosten seien belastbare Aussagen möglich. Dies gefährde nach Ansicht des Rechnungshofs die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung. Insgesamt wären nach Angaben der Innenverwaltung sogar 85.000 PC-Arbeitsplätze auf den Landeseinheitlichen Dienst zu migrieren.

Noch 2021 hatte daraufhin das Abgeordnetenhaus einfach im Berliner E-Government-Gesetz das Datum für die Einführung der elektronischen Aktenführung auf Anfang 2025 geändert und das Problem damit erst einmal auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Ob die Berliner Verwaltung die vom Digitalisierungsstaatssekretär beschworenen „großen Anstrengungen“ bewerkstelligt, bezweifelt der Bund der Steuerzahler. Wahrscheinlicher ist, dass einfach wieder das Startdatum im Gesetz angepasst wird.


RTL, 25.05.2022
Der Berliner BdSt-Vorsitzende Alexander Kraus äußert sich im Interview mit Mario-Barth zu den Schwierigkeiten bei der Einführung der E-Akte in der Berliner Verwaltung.

https://www.tvnow.de/shows/mario-barth-deckt-auf-2463/staffel-13/episode-2-jubilaeumssendung-50-folge-gaeste-g-cantz-i-appelt-i-ilka-l-feller-4826653 (Zeitindex: 14.00 Min.)

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