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DSi Impuls Nr. 6: Steuerfinanzierung parteinaher Stiftungen begrenzen

DSi-Publikation / Impuls 16.11.2022, Markus Kasseckert

Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht eine Klage der AfD auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung. Laut der Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, wird dabei auch die Frage nach einer einzelgesetzlichen Regelung der steuerlichen Förderung von parteinahen Stiftungen insgesamt zu erörtern sein. Auch die aktuelle Regierung hat sich eine solche Regelung in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich vorgenommen.

DSi-Diagnose

Die derzeit sechs mit dem Geld der Steuerzahler finanzierten Stiftungen mussten bisher nicht über Geldsorgen klagen. Wie aus unserem DSi Rundschreiben 04/2022 hervorgeht, haben sich allein die Bundeszuschüsse im Zeitraum von 1999 bis 2019 mehr als verdoppelt. Dies führte mitunter zu der skurrilen Situation, dass trotz schlechterer Wahlergebnisse der Parteien bei vergangenen Bundestagswahlen die Zuschüsse für die jeweiligen parteinahen Stiftungen sogar noch gewachsen sind.

Der sich aktuell in der Beratung befindliche Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 sendet jedoch hoffnungsvolle Signale: Es gibt durchaus substanzielle Anpassungen der Zuschüsse nach unten. So sinken die aus dem Innenministerium finanzierten „Globalzuschüsse“ nach derzeitigem Stand um gut 30 Mio. Euro. Begründung: „Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.“

DSi-Forderung

Dieses scheinbare Einhegen überbordender Selbstbedienungsmentalitäten der Parteien für „ihre“ Stiftungen darf aber nicht über die Kontingenz dieser Zahlen hinwegtäuschen. Es hätte nämlich grundsätzlich auch ganz anders kommen können, da aufgrund eines bisher fehlenden Stiftungsgesetzes dem potenziellen Aufwuchs der Mittel prinzipiell keine Grenzen gesetzt sind.

Daher ist ein Stiftungsgesetz unserer Ansicht nach dringend geboten. Damit ist nicht gesagt, wie oft kolportiert, dass die derzeitige Finanzierung gar nicht auf rechtlichen Grundlagen fußt, denn das Haushaltsgesetz ist auch ein Gesetz. Es geht vielmehr darum, den Umstand zu heilen, dass die Entwicklung, v. a. aber der Aufwuchs der Zuschüsse bisher vollständig intransparent und damit für den Steuerzahler überhaupt nicht nachvollziehbar ist.

Hier können und sollten die Regelungen zur Parteienfinanzierung im Parteiengesetz ein Vorbild sein. Auch ein Blick zur gesetzlich geregelten Finanzierung parteinaher Stiftungen in den Niederlanden kann instruktiv sein. Konkrete Vorschläge für notwendige Regelungsinhalte eines ein Stiftungsgesetzes diskutieren wir auch in dem bereits erwähnten DSi Rundschreiben.

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