
DSi Impuls Nr. 50: Das schwarz-rote Schuldenpaket gefährdet die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen
Der Haushaltsausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung u. a. mit dem Entwurf zum Errichtungsgesetz des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ befasst.
DSi-Diagnose
Dieser 500-Milliarden-Euro-Sonderschuldentopf, dessen Rahmenbedingungen in dem vom DSi bei Prof. Dr. Friedrich Heinemann (ZEW) in Auftrag gegebenen und als DSi-Sonderinformation Nr. 8 veröffentlichten Gutachten kritisch beurteilt wurde, ist Teil des euphemistisch als „Fiskalpaket“ oder „Finanzpaket“ bezeichneten Schuldenprogramms der schwarz-roten Regierungskoalition. Die sogenannte Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben und der geschaffene strukturelle Neuverschuldungsspielraum im Umfang von jährlich 0,35 Prozent des BIP für die Bundesländer komplettieren dieses Paket.
DSi-Berechnungen haben ergeben, dass die Gesamt-Neuverschuldung des Bundes in der aktuellen Rechtslage bis 2036 mehr als 2.200 Mrd. Euro betragen könnte. Getrieben wird sie ganz überwiegend von der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben, die nach oben nicht gedeckelt ist und sich an der NATO-Zielquote von 3,5 Prozent des BIP orientiert. Inklusive der Verschuldungsmöglichkeit der Länder, kann sich der nominale Gesamtschuldenstand, der heute bei etwa 2.500 Mrd. Euro liegt, auf knapp 5.000 Mrd. Euro verdoppeln – innerhalb von 10 Jahren! Die gesamtstaatlichen Zinsausgaben können sich in diesem Zeitraum auf 1.000 Mrd. Euro summieren. Die Zins-Steuer-Quote würde dann auf knapp 20 Prozent anwachsen.
Dass die Debatte trotz dieser gigantischen Ausmaße ruhig verläuft, liegt an den Hoffnungen, die insbesondere mit den geplanten Investitionsausgaben aus dem Sonderschuldentopf verbunden sind. Das damit ausgelöste Wirtschaftswachstum, so die Erzählung, wird die Kosten problemlos refinanzieren und die Schuldenquote automatisch senken.
Allerdings ist das ein Spiel mit dem Feuer, wie einige der heute im Haushaltsausschuss gehörten Sachverständigen bestätigt haben. Die versprochene „Zusätzlichkeit“ der Investitionen ist durch dehnbare Rechtsbegriffe, schon jetzt sichtbare Umschichtungen aus dem Kernhaushalt in den Sonderschuldentopf sowie Buchungstricks bei der Errechnung der 10-Prozent-Investitionsquote zur Erfüllung der Zusätzlichkeitsbedingung keinesfalls gesichert.
Ebenso verhält es sich mit einer effektiven Wirkungsorientierung und laufenden Verwendungskontrolle der Mittel. Ohne eine unabhängige Stelle, die diese Kontrolle übernimmt und ohne eine einheitliche Methode, die die Wirkungen der Einzelmaßnahmen vergleichbar und für die Öffentlichkeit überprüfbar macht, bleibt das in Aussicht gestellte Wirtschaftswachstum Träumerei.
DSi-Forderung
Dabei ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, ob entsprechende Nachbesserungen am Gesetz durch das Parlament vorgenommen werden. Aus unserer Sicht sind sie dringend geboten. Andernfalls droht das Projekt unter einem Schuldenberg zu versinken, der die künftige Handlungsfähigkeit des Staates ernsthaft gefährden könnte.
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