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DSi Impuls Nr. 47: Es braucht eine Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik

DSi-Publikation / Impuls 05.06.2025, Markus Brocksiek

Aktuelle Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verdeutlichen die hohen Kosten von Arbeitslosigkeit. Dieser Impuls ordnet diese Zahlen in den Kontext der hohen Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Eingliederungskosten ein.

DSi-Diagnose

Die Daten der aktuellen IAB-Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 2023. Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Arbeitslosen betrug 2,6 Mio., wobei 1,7 Mio. bzw. 66,5 Prozent davon dem Rechtskreis des SGB II (u. a. Bürgergeld) zuzuordnen sind. Die restlichen 0,9 Mio. sind dem Rechtskreis des SGB III (Leistungen der Arbeitslosenversicherung) zuzuordnen.

Die Arbeitslosigkeit hat im Jahr 2023 Kosten von insgesamt 67,5 Mrd. Euro verursacht. Sie entstehen zum einen durch Mehrausgaben der Sozialversicherungsträger und der öffentlichen Haushalte, zum anderen aus Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Sozialleistungen bilden mit einem Anteil von 37 Prozent (25,1 Mrd. Euro) den größten Kostenblock. Die Zahlungen an Versicherungsleistungsempfänger machen dagegen nur 23 Prozent (15,5 Mrd. Euro) aus. Die Mindereinnahmen bei SV-Beiträgen verursachen mit einem Anteil von 27 Prozent (18 Mrd. Euro) die zweitgrößten Kosten. Der überwiegende Teil dieser Kosten (58 Prozent) wurden vom Bund bzw. der BA getragen. Die Gemeinden haben 12 Prozent, die Länder 6 Prozent getragen und den Rest die Sozialversicherungen.

Die Gesamtkosten sind im Vergleich zu 2005 zwar um 20 Mrd. Euro gesunken. Allerdings war seinerzeit auch die Arbeitslosigkeit mit 4,9 Mio. Arbeitslosen höher. Bemerkenswert ist der direkte Vergleich zu den Gesamtkosten des Jahres 2022: Diese lagen noch bei 60,6 Mrd. Euro. Der große Anstieg auf 67,5 Mrd. Euro im Jahr 2023 geht nach Angaben des IAB auf die Zunahme der Arbeitslosenzahlen sowie auf die höheren Regelsätze in der Grundsicherung zurück.

Seit 2009 bewegt sich die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II, die den größten Anteil der gesamtfiskalischen Kosten verursachen, um rd. 2 Mio. Arbeitslose. Hier kann von einer strukturellen Verhärtung gesprochen werden, die auf mangelnde Erfolge bei der Arbeitsförderung hindeuten. Das wird von einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter in den vergangenen zehn Jahren um 39 Prozent auf 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2024 gestiegen sind, bei einem verfügbaren Gesamtbudget von 10,7 Mrd. Euro. Der Verwaltungskostenanteil beträgt also gut 60 Prozent.

DSi-Forderung

Die anhaltend hohen Kosten der Arbeitslosigkeit zeigen: Der Staat verausgabt Milliarden, ohne den strukturellen Kern des Problems zu lösen. Allein über 60 Prozent des Budgets der Jobcenter fließen in Verwaltung – nicht in Vermittlung. Es braucht eine Kehrtwende: weniger Bürokratie, mehr Wirkung. Fördermittel müssen an nachweisbare Integrationserfolge geknüpft und ineffiziente Strukturen konsequent zurückgebaut werden. Andernfalls bleibt Arbeitslosigkeit nicht nur ein soziales, sondern auch ein fiskalisches Dauerproblem.

 

Folgende DSi-Veröffentlichungen zu diesem Thema könnten Sie auch interessieren:

DSi-Impuls Nr. 45, DSi-Rundschreiben Nr. 4/2024

 

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