DSi Impuls Nr. 5: Echte Strukturreformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
DSi Impuls Nr. 3: Sondervermögen sind trojanische Pferde
DSi Impuls Nr. 4: Die Schuldenbremse ist durchaus flexibel
Kürzlich hat das Bundeswirtschaftsministerium mit der Herbstprojektion 2022 das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial und die sogenannte Konjunkturkomponente für die folgenden fünf Jahre neu abgeschätzt. Was sehr technisch klingt, ist aber überaus relevant für die zulässige Kreditaufnahme des Bundes im kommenden Jahr und ein Beweis dafür, dass die Schuldenbremse – entgegen landläufiger Meinungen – fiskalpolitische Flexibilität ermöglicht.
DSi-Diagnose
Der Kabinettsentwurf des Bundeshaushalts 2023, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, hat eine Kreditaufnahme i. H. v. 17,2 Mrd. Euro vorgesehen. Aufgrund der noch in der Frühjahrsprojektion 2022 prognostizierten positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde der zulässige Kreditrahmen durch eine positive Konjunkturkomponente i. H. v. 2,9 Mrd. Euro eingeschränkt. Denn die Konjunkturkomponente wirkt antizyklisch: Im wirtschaftlichen Aufschwung reduziert sie die zulässige Nettokreditaufnahme, im wirtschaftlichen Abschwung weitet sie sie, um Spielräume für konjunkturbelebende Maßnahmen zu schaffen. Sie bringt die Schuldenbremse zum „Atmen“.
Allerdings ist das derzeitige gesamtwirtschaftliche Umfeld schlecht. Deutschland steuert auf eine Rezession zu, was sich auch in der nun erschienenen Herbstprojektion 2022 abbildet. Die daraus folgende Unterauslastung der wirtschaftlichen Leistung zieht eine negative Konjunkturkomponente i. H. v. 15,3 Mrd. Euro nach sich.
Das bedeutet: Unter ausschließlicher Berücksichtigung der veränderten Konjunkturkomponente erhöht sich die zulässige Nettokreditaufnahme um 18,2 Mrd. Euro. Demnach kann sich der Bund im Jahr 2023 schuldenbremsenkonform mit 35,4 Mrd. Euro verschulden.
DSi-Forderung
Einer der wesentlichen Kritikpunkte an der Schuldenbremse ist ihre angebliche Starrheit. Wie die Berechnungen oben aber zeigen, ist dieses Argument unsachgemäß. Durch die auch im Grundgesetz verankerte symmetrische Berücksichtigung der konjunkturellen Lage beweist die Schuldenregel die nötige Flexibilität, um die automatischen Stabilisatoren wirken zu lassen. Dass das angewendete Verfahren zur Ermittlung der Konjunkturkomponente nicht frei von Problemen ist, diskutieren wir in unserem DSi Kompakt Nr. 53.
Die Regelungen zur Schuldenbremse beweisen derzeit ihre Flexibilität. Die Schuldenbremse sollte daher nicht in Frage gestellt werden.