DSi Rundschreiben Nr. 2/2024: Einkommensbelastungsquoten und Belastungstage 2024
DSi Impuls Nr. 32: Mehr Effizienz statt mehr Geld: Über brachliegende Milliarden im Bundeshaushalt
DSi Impuls Nr. 31: Zwischenbilanz des deutschen Lieferkettengesetzes: Viel Bürokratie, wenig Nachhaltigkeit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Seit dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Empirie deutet darauf hin: Es wirkt – wie auch im Rahmen unserer Kritik im Vorfeld erwartet – in die falsche Richtung.
DSi-Diagnose
Das IW Köln hat die Entwicklung der Bekleidungsimporte nach Deutschland im Jahr 2023, also dem ersten Jahr der Geltung des LkSG, ausgewertet. Es zeigt sich: Die Bekleidungsimporte aus Schwellen- und Entwicklungsländern sind massiv zurückgegangen. Dabei zielt das Gesetz eigentlich auf die Verbesserung der Produktionsbedingungen gerade in diesen Ländern. Vor allem die Importe aus Indonesien (-32,5 Prozent), Myanmar (-25,3 Prozent), China (-21,9 Prozent), Bangladesch (-21,2 Prozent) und Pakistan (-20,7 Prozent) waren betroffen. Die Folge: Viele Textilbetriebe vor Ort müssen schließen, die Arbeitslosigkeit in den betroffenen Ländern steigt, was wiederum die Prekarität und Armut befeuert.
Im Gegenzug lässt sich eine Verschiebung der Produktionsströme hin zu EU-Anrainern erkennen, mit denen weitgehend Freihandel besteht (Nordmazedonien, +16,1 Prozent; Marokko, +7,3 Prozent; Tunesien, +6,3 Prozent). Durch veränderte Nachfragestrukturen oder Preisentwicklungen in Deutschland lassen sich die Entwicklungen in diesem Ausmaß nicht erklären.
Diese Entwicklungen werden durch Ergebnisse von Umfragen bestätigt, die das IW Köln mit vom LkSG direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen geführt hat. Einige Unternehmen gaben an, ihre Auslandsproduktion verschoben zu haben bzw. verschieben zu wollen.
Andere größere Unternehmen wiederum haben externe Dienstleister zur Unterstützung bei der Einhaltung der Anforderungen des LkSG beauftragen müssen. Daran lässt sich der bürokratische Aufwand erkennen, der den Unternehmen durch das LkSG entstanden ist. Der jährliche Erfüllungsaufwand wurde seinerzeit auf rd. 43,5 Mio. Euro taxiert, der einmalige auf rd. 110 Mio. Euro. Eine weitere Folge: Einige Unternehmen haben die Preise erhöht, um die vom LkSG verursachten Mehrkosten abzudecken.
DSi-Forderung
Die Ziele des LkSG sind zu begrüßen, allerdings verwendet es die falschen Mittel. Nachhaltigkeitsstandards lassen sich nicht verwirklichen, wenn die wirtschaftliche Fähigkeit dadurch beeinträchtigt wird. Das LkSG wirkt hier genau in die falsche Richtung: Es steigert die bürokratischen Lasten für Unternehmen, ohne seine Ziele in den Zielländern effektiv zu erreichen.
Auf EU-Ebene wurde dieser Fehler mit der Lieferkettenrichtlinie nun wiederholt. Darauf hatte im Vorfeld auch ein Positionspapier hingewiesen, dass der Europäische Wirtschaftssenat zusammen mit der Taxpayers Association of Europe im April 2024 herausgegeben hat.
Ohnehin von überbordender Bürokratie gebeutelten Unternehmen sollten nicht noch mehr bürokratische Lasten auferlegt werden. So wird die globale Etablierung nachhaltiger Standards nicht funktionieren.
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