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DSi Impuls Nr. 26: DSi-Tilgungsbarometer (März 2024)

DSi-Publikation / Impuls 27.03.2024, Markus Kasseckert

Die Tilgung der in den Ausnahmehaushaltsjahren aufgenommenen Notlagenkredite wird die Haushalte noch für Jahrzehnte belasten. In unserem DSi-Impuls Nr. 13 hatten wir zuletzt die bloße „Tilgungsillusion“ auf Bundesebene hervorgehoben. Bei den Ländern sieht es aufgrund ihres strikteren Verschuldungsverbots anders aus.

DSi-Diagnose

Da die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden machen dürfen, sind sie gehalten, die aufgenommenen Notlagenkredite im eigentlichen Wortsinn zu tilgen. Es gibt also grundsätzlich keinen Neuverschuldungsspielraum, dessen Reduktion als eine Tilgungssimulation wie auf Bundesebene dienen könnte. Die strengeren Konsolidierungspflichten, die sich daraus ergeben, führen jedoch zu gewissen Ausweichbewegungen.

So hat die Bundesbank in einer Analyse der Länderfinanzen 2022 festgestellt, dass die Länder per Saldo zwar Überschüsse von 7,5 Mrd. Euro erwirtschaftet, im selben Jahr aber dennoch Notlagenkredite von 3,5 Mrd. Euro aufgenommen haben. Rheinland-Pfalz war hingegen in der Lage – v. a. aufgrund des „Biontech-Effekts“ –, seine Notlagenkredite bereits 2021 vollständig zu tilgen.

Darüber hinaus gibt es Anreize, Handlungsspielräume durch eine Streckung der Tilgungszeiträume zu schaffen. So tilgt zum Beispiel Sachsen mit seiner Planlaufzeit von acht Jahren in diesem Jahr 97 Euro pro Kopf, Brandenburg mit seiner Laufzeit von 33 Jahren gerade einmal 20 Euro. Die intergenerative Gerechtigkeit, die ein zentrales Anliegen der Schuldenbremse ist, wird damit zugunsten gegenwärtiger Interessen ausgehöhlt. Ferner lassen sehr lange Tilgungszeiträume daran zweifeln, dass es sich um „angemessene“ Zeiträume handelt.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Länder, ganz ihrer Haushaltsautonomie folgend, eine Vielzahl von Tilgungspraktiken leben. Zum Teil resultiert das auch aus ganz konkreten Regelungen. Aber auch die können zulasten der Haushaltskonsolidierung angepasst werden. Das zeigt Thüringen, wo die in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene Obergrenze des Tilgungszeitraums Ende 2023 von acht auf 15 Jahre erhöht wurde.

DSi-Forderung

Es ist nicht trivial, angesichts der vielzähligen Regelungen und Praktiken den Überblick zu behalten. Daher hat das DSi mithilfe von Anfragen und Dokumentenanalysen einen Überblick zum Status quo der Tilgungspläne der Bundesländer erstellt (vgl. die Abbildungen auf Seite 2 der PDF-Datei).

Dieser Überblick soll dazu beitragen, die Tilgungspläne der einzelnen Länder miteinander zu vergleichen und hinsichtlich der Ziele der Schuldenbremse zu bewerten.

Es ist unserer Ansicht nach wichtig, in der Debatte den jeweiligen Ländern den Spiegel vorzuhalten und fortwährend auf eine möglichst schnelle Tilgung der Notlagenschulden zu drängen.

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