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Auf Wunsch des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft sollen die steuerfinanzierten Fraktionskostenzuschüsse um satte 22 Prozent steigen!
Auf Wunsch des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft sollen die steuerfinanzierten Fraktionskostenzuschüsse um satte 22 Prozent steigen!

"Dreister Griff in die Staatskasse"

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 18.07.2019, JV

Bund der Steuerzahler lehnt Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse in Bremen ab

Auf entschiedene Ablehnung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen stößt der Beschluss des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft, die steuerfinanzierten Zuschüsse an die Bürgerschaftsfraktionen um 22 % anzuheben. "Das ist ein dreister Griff in die Steuerkassen und mit Steigerungen bei Sach- und Personalkosten nicht zu rechtfertigen", protestiert Vorsitzender Bernhard Zentgraf und ergänzt: "Die Bürgerschaft sendet zu Beginn der neuen Wahlperiode eindeutig die falschen politischen Signale."

Der Bund der Steuerzahler sieht bereits die derzeitige Ausstattung der Bremer Bürgerschaftsfraktionen als üppig an. Je Einwohner gerechnet erhalten die Bremer Fraktionen derzeit 8,30 Euro im Jahr an finanziellen Leistungen. Verglichen mit anderen Bundesländern ist dies ein Rekordwert. Die Stadtstaaten Berlin (4,20 Euro je Einwohner) und Hamburg (3,53 Euro je Einwohner) zahlten deutlich weniger. Den zweithöchsten Wert erreicht nach BdSt-Angaben Thüringen mit 4,81 Euro je Einwohner. "Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Fraktionen in Bremen die Kosten für ihre Geschäftsräume aus diesen finanziellen Zuwendungen tragen müssen, was in anderen Bundesländern nicht der Fall ist, ist die Ausstattung der Bremer Fraktionen bundesweit einsame Spitze. Der Abstand würde sich mit der 22 %igen Erhöhung weiter vergrößern", gibt Zentgraf zu bedenken. Der Bund der Steuerzahler hat bei dem Ländervergleich auch die Gehälter und Versorgungsleistungen der Fraktionsgeschäftsführer in Höhe von 783.760 Euro (2019) einbezogen, die nicht in den finanziellen Geldleistungen an die Fraktionen in Bremen enthalten sind.

Hintergrund:

Nach dem einstimmigen Beschluss des Bürgerschaftsvorstandes (Bürgerschaftsdrucksache 20/12 vom 18. Juli 2019) soll der monatliche Grundbetrag je Fraktion von derzeit 9.810 Euro auf 25.000 Euro steigen. Der Betrag je Fraktionsmitglied soll von derzeit 4.033 Euro soll auf 4.000 Euro monatlich minimal sinken, während im Gegenzug der Zuschlag je Abgeordneten der Oppositionsfraktionen von 872 Euro 1.000 Euro steigen soll. Nach den bisherigen Sätzen ständen den sechs Fraktionen der neu gewählten Bürgerschaft Geldleistungen von 5,08 Millionen Euro im Jahr zu. Mit Empfehlung des Bürgerschaftsvorstandes summiert sich dieser Geldbetrag auf 6,2 Millionen Euro, was einem Zuwachs von 22 % gegenüber dem Status Quo entspricht.

Der Zuwachs betrifft alle Fraktionen. Die Mehreinnahmen pro Jahr betragen für die CDU 209.640 Euro, SPD 173.172 Euro, Grüne 175.944 Euro, Linke 178.320 Euro, FDP 187.980 Euro und AfD 187.980 Euro.

 

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