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Dortmund weitet Bettensteuer aus

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 31.05.2023, Jens Ammann

Zum 1. April 2023 hat die Stadt Dortmund ihre Beherbergungsabgabe, die „Bettensteuer“, ausgeweitet. Nun müssen auch berufliche Übernachtungsgäste 7,5 Prozent zusätzlich bezahlen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat den Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen aufgefordert, die Ausweitung zurückzunehmen.

Jährlich will die Stadt rund 4 Millionen Euro mehr einnehmen. Im Dortmunder Gesamthaushalt ist diese Summe schwindend gering. Eine Haushaltssanierung ist so nicht möglich. Doch für die Hoteliers wird die Abgabe zu einem echten Standortnachteil. Eine große Versicherung überlegt bereits öffentlich, einen neuen regelmäßigen Tagungsstandort zu suchen. Und nicht nur das: Entscheiden sich Übernachtungsgäste gegen Dortmunder Hotels, werden nicht nur die Hotelumsätze und -erträge sinken, sondern auch ihre Gewerbesteuerzahlungen. Eine ähnliche Auswirkung wird die Gastronomie erleben. Geschäftsreisende gehen abends essen oder etwas trinken. Ausbleibende Gäste führen zu Mindereinnahmen.
Während der Pandemie haben Hotels und Gastronomie bereits unter Umsatzausfällen gelitten. Bis heute werden viele Geschäftsreisen durch Video-Besprechungen ersetzt. Anschließend brachte die aktuelle Krise mit einer hohen Inflation die nächsten Einbußen. Hohe Energiekosten und Lebensmittelpreise können selten eins zu eins an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Ausweitung der Bettensteuer wirkt jetzt wie eine „dritte Keule“. Doch anders als die ersten beiden Ereignisse ist die Ausweitung der Bettensteuer auf einen Ratsbeschluss zurückzuführen. Das sollte korrigiert werden. Hoteliers und die Gastronomie werden es nicht zuletzt durch die Gewerbesteuern danken.

Hier der Appell von Jens Ammann an den Rat der Stadt Dortmund:

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