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Landesbeilage Rheinland-Pfalz/Saarland März 2022
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Steuerliche Förderung der Elektromobilität - Nr. 14
Digitale Belegerfassung – gescannte Belege GoBD-konform erfassen - Nr. 13
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Die Finanzverwaltung findet immer mehr Gefallen an der elektronischen Datenverarbeitung. Daher hat das Bundesfinanzministerium die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD, aktualisiert.
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