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Diese Prüffelder sind besonders wichtig

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 15.05.2024, Hans-Ulrich Liebern

Bei der Steuererklärung werden manche Prüffelder von der Finanzbehörder besonders genau unter die Lupe genommen. Der BdSt NRW zeigt, welche das sind:

Neben verwaltungsinternen Prüffeldern, die jedes Finanzamt festsetzen kann, sind die folgenden dezentralen Prüffelder durch die Festsetzungsfinanzämter für das Jahr 2024 ausgewählt worden:

  • § 7b EStG – Sonderabschreibung bei Mietwohnungsneubauten
  • § 15a EStG -Verlustabzugsbeschränkung, Kapitalkontenentwicklung
  • § 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • § 20 EStG • Verlust aus Inländischen Kapitaleinkünften
  • § 21 EStG • Vermietungseinkünfte im Erstjahr der Vermietung
  • § 34a EStG - Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
  • § 35c EStG • Energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum Im Erstjahr

Dabei gibt es, anders als in den Vorjahren, auch keine konkreten Hinweise darauf, welches Prüffeld von welchem Finanzamt vorrangig bearbeitet wird. Zur gegenseitigen Arbeitserleichterung empfiehlt die Oberfinanzdirektion, bereits bei Abgabe einer Steuererklärung die zur Bearbeitung der Prüffelder notwendigen Informationen und Unterlagen in nachvollziehbarer Form elektronisch einzureichen.


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