Das Einkommensteuergesetz wird 100 Jahre alt
Mahnung für die Zeit danach
Die Rentenkommission hat das Steuerrecht ignoriert
... der BdSt kritisiert dies und betont: Für Senioren ist die Nettorente entscheidend!
Gute Rentenpolitik ist auch immer gute Steuerpolitik! Denn letztlich ist für die Senioren wichtig, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto bei ihnen im Portemonnaie ankommt. Leider hat die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission diesen Aspekt nicht berücksichtigt. Denn in ihrem heute vorgelegten Abschlussbericht befasst sich die Kommission nur mit der Bruttorente – vor Steuern. Wir als Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisieren, dass damit ein wesentlicher Kostenfaktor ausgeklammert wird.
BdSt-Forderung: Rentenbesteuerung muss nachgebessert werden / BdSt-Musterklage
Schon seit langem fordert unser Verband, die Rentenbesteuerung zu prüfen. Gerade Rentenerhöhungen werden aktuell zu 100 Prozent bei der Steuer berücksichtigt. Dies führt bei vielen Senioren zu einer erheblichen Belastung. Zudem sagen wir: Auch das Thema Zweifachbesteuerung (die sogenannte Doppelbesteuerung) muss angepackt werden! Denn schon heute gibt es erste Fälle – und Experten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Senioren hinzukommen, dass also Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Auszahlung der Rente nochmals besteuert werden.
Dazu unterstützt der BdSt eine Musterklage, die bereits beim Bundesfinanzhof anhängig ist (X R 20/19). Mit dem Urteil wird Ende des Jahres gerechnet. Spätestens dann muss die Politik handeln!
Der BdSt setzt sich für Nachbesserungen ein, bei Gericht und bei der Politik. So haben wir im Januar 2020 unsere Vorschläge zur Rentenbesteuerung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags vorgetragen. Interessierte finden unsere Stellungnahme hier.
Zum Hintergrund: Die Rentenkommission
Die Rentenkommission wurde im Mai 2018 durch das Bundeskabinett auf Empfehlung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingesetzt, um sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge zu befassen. Ihr Auftrag war es, eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorzulegen. Der Kommission gehören Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft an.