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Die neue Grundsicherung kommt – Was ist dran?
BdSt nimmt Nachfolger des Bürgergeld-Modells unter die Lupe / Änderungen ab 1. Juli
Das Bürgergeld-Modell der früheren Ampel-Koalition hat ausgedient: Jetzt wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende wieder nach dem benannt, was sie ist – eine Grundsicherung. Damit hat der Bundestag ein wesentliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt. Zum 1. Juli 2026 sollen die Änderungen greifen. Leistungsempfänger haben dann höhere Mitwirkungspflichten, weniger Schonvermögen – und der Staat fährt seine Kulanz zurück. Verweigerern droht ein schnellerer und höherer Leistungsentzug.
Der BdSt erklärt den neuen Ansatz
- Die gestrafften Regeln führen zu deutlich mehr Verwaltungsbürokratie. Heißt: Das Grundsicherungssystem bleibt für die Steuerzahler extrem teuer. Anders als im Wahlkampf versprochen, wird es keine Milliardeneinsparungen geben. Ohne höheres Wirtschaftswachstum und einen anspringenden Arbeitsmarkt wird der Staat weiterhin rund 50 Milliarden Euro jährlich für die Grundsicherung aufbringen müssen.
- Zugleich stellen wir aber ein Umdenken fest: Als Bund der Steuerzahler fordern seit Langem einen konsequenten Kampf gegen organisierten Leistungsmissbrauch. Nachdem die Sozialstaatsreform-Kommission dieses Thema leider ausgeklammert hat, will der Bundestag nun sechs „Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch“ aufbauen. Diese sollen Muster des organisierten Missbrauchs aufdecken und bandenmäßigen Betrug bekämpfen.
Wir meinen: Gerade mit Blick auf Schwachstellen, die die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit offenlegt, braucht es einen wirksamen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden. Deshalb fordern wir: Schluss mit dem Missbrauch beim Bürgergeld und beim Kindergeld – denn hier geht es um unser Steuergeld!