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Dichtheitsprüfung („Kanal-TÜV“) von Haus-Kanalanschlüssen weitestgehend abgeschafft
Erfolge
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Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.
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Immobilienbesitzer
Von Anfang an stand der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen den starren Regelungen zum „Kanal-TÜV“ kritisch gegenüber. Sie wurden 1995 eingeführt, vom BdSt NRW fortlaufend kritisiert und werden jetzt weitestgehend abgeschafft: Die Landesregierung hat die Regelung jetzt dahingehend geändert, dass eine Dichtheitsprüfung nur noch bei Neubauten, großen Umbauten oder konkretem Verdacht erfolgen soll. So hat der Bund der Steuerzahler zur Entlastung von Grundstückseigentümern beigetragen.