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Thorben Wengert_pixelio

Diätenautomatismus korrigieren

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 07.06.2023, Ralf Seibicke

Diätenerhöhung um 4,8 Prozent / Kostenpauschale steigt sogar um 7,3 Prozent

Seit 2016 werden im Land Sachsen-Anhalt die Diäten jedes Jahr ohne eine öffentliche parlamentarische Debatte angehoben. Es wird lediglich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, in der die Steigerung bekannt gegeben wird.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert die automatische Anhebung der Abgeordnetenbezüge und der monatlichen Kostenpauschale zum 01.07.2023. Die monatliche Grundentschädigung steigt von derzeit 7.440,54 Euro auf 7.797,69 Euro, d.h. um stolze 4,8 Prozent. Die Kostenpauschale steigt sogar um 7,3 Prozent auf monatlich 2.126,00 Euro.

Allein bei der Grundentschädigung ist das ein sattes Plus von rund 37,9 Prozent seit 2014. Insgesamt müssen 2023 ca. 10,9 Mio. Euro für beide Positionen aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. 2014 waren es dagegen rund 8 Mio. Euro.

Der Bund der Steuerzahler kann nachvollziehen, dass auch die Abgeordneten einen angemessenen Inflationsausgleich erhalten. Die Steigerung von 4,8 Prozent nach spült allerdings überproportional Geld in die Taschen der Landtagsabgeordneten. Die Landtagsabgeordneten profitieren durch die automatische Bindung an den Nominallohnindex deswegen überproportional, da sie keine Abgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der für den Diätenautomatismus gewählte Index ist daher nicht sachgerecht und gegenüber einem normalen Arbeitnehmer ungerecht.

Besonders kritikwürdig ist auch die Anhebung der monatlichen Kostenpauschale um sogar 7,3 Prozent. Jeder Arbeitnehmer kann ab 2023 nur eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr reklamieren. Sofern der Aufwand für den Arbeitnehmer höher ist, muss jede Position durch Belege nachgewiesen werden. Die Abgeordneten erhalten dagegen, monatlich eine steuerfreie Aufwandentschädigung von rund 2.126 Euro zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten.

Die großzügigen Pauschalen müssen überprüft und die automatische Erhöhung wieder abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler. Die Abgeordneten haben die verfassungsrechtliche Pflicht und das Privileg über ihr „Gehalt“ selbst zu bestimmen. Der Diätenautomatismus verhindert die notwendige Rechtfertigungspflicht und leistet dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität zu Lasten öffentlicher Mittel Vorschub.

Hintergrund

Die Abgeordneten erhalten auf der Grundlage des Abgeordnetengesetztes neben ihren Diäten auch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.

Eine Diätenkommission, die in früheren Jahren zu den Steigerungen beraten hat, wurde abgeschafft. Inzwischen finden die Steigerungen regelmäßig zum 01.07. und automatisch in dem Maße statt, wie die Bruttoeinkommen ansteigen. Bei der Kostenpauschale richtet sich die automatische Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex (allgemeine Preisentwicklung). Der Präsident des Landtages hat die automatischen Anhebungen mit den LT-Drs. 8/2732 und 2733 mit Datum vom 02.06.2023 veröffentlicht.

 

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