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Diätenäutomätismus führt zu überzogenen Diätenanpassungen

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 18.06.2025, Ralf Seibicke

Fast 1.000 Euro monatlich mehr als 2023

Seit 2016 werden im Land Sachsen-Anhalt die Diäten jedes Jahr ohne eine öffentliche parlamentarische Debatte angehoben. Es wird lediglich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, in der die Steigerung bekannt gegeben wird.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert die automatische Anhebung der Abgeordnetenbezüge und der monatlichen Kostenpauschale zum 01.07.2025. Solche gravierenden Steigerungsraten wie in den letzten drei Jahren, hat es seit Veränderung der Verfahrensweise 2016 nicht gegeben. Die monatliche Grundentschädigung steigt auf 8.736,66 Euro, um stolze 5,6 Prozent, nachdem in den beiden Vorjahren Steigerungen um 6,1 Prozent und um 4,8 Prozent erfolgt sind. Allein bei der Grundentschädigung ist das ein sattes Plus von fast 1.000 Euro monatlich gegenüber 2023 (7.797,69 Euro).

Die steuerfreie Kostenpauschale steigt um 2,5 Prozent auf monatlich 2.309,90 Euro. Hier gab es in den Vorjahren Steigerungen um 6,0 Prozent bzw. 7,3 Prozent. Die Kostenpauschale betrug 2.126 Euro im Jahr 2023. Im Jahr 2024 waren es 2.253,56 Euro.

Die extrem hohen Steigerungen führen zu erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Steuerzahler. Insgesamt musste der Ansatz für die Aufwendungen für aktive Abgeordnete im Haushaltsplan 2025 auf ca. 23,1 Mio. Euro erhöht werden. 2023 waren dagegen im Ist noch rund 20,1 Mio. Euro Ausgaben zu verzeichnen. Diese Entwicklung umfasst alle Aufwendungen für aktive Abgeordnete, die aus dem Haushaltsplan gewährt werden, also z.B. auch das Geld für die Beschäftigung von Mitarbeitern, Zuschüsse zur Krankenversicherung und Reisekosten für Dienstreisen der Abgeordneten.

Der Bund der Steuerzahler kann nachvollziehen, dass auch die Abgeordneten einen angemessenen Inflationsausgleich erhalten. Die Steigerung der letzten Jahre ist überzogen und nicht zu rechtfertigen, zumal dies überproportional Geld in die Taschen der Landtagsabgeordneten spült. Die Landtagsabgeordneten profitieren durch die automatische Bindung an den Nominallohnindex deswegen überproportional, da sie keine Abgaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der für den Diätenautomatismus gewählte Index ist daher nicht sachgerecht und gegenüber einem normalen Arbeitnehmer ungerecht.

Gerade in Zeiten angespannter Kassen müssen die großzügigen Pauschalen überprüft und die automatische Erhöhung wieder abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler. Die Abgeordneten haben die verfassungsrechtliche Pflicht und das Privileg über ihr „Gehalt“ selbst zu bestimmen. Der Diätenautomatismus verhindert die notwendige Rechtfertigungspflicht und leistet dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität zu Lasten öffentlicher Mittel Vorschub. Statt zu sparen und dabei bei sich anzufangen, wird mit den Haushaltsplänen immer wieder in neue Schulden ausgewichen zu Lasten künftiger Generationen.

 

Hintergrund:
 Die Abgeordneten erhalten auf der Grundlage des Abgeordnetengesetztes neben ihren Diäten auch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. 
Eine Diätenkommission, die in früheren Jahren zu den Steigerungen beraten hat, wurde abgeschafft. Inzwischen finden die Steigerungen regelmäßig zum 01.07. und automatisch in dem Maße statt, wie die Bruttoeinkommen ansteigen. Bei der Kostenpauschale richtet sich die automatische Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex (allgemeine Preisentwicklung). Der Präsident des Landtages hat die automatischen Anhebungen mit den LT-Drs. 8/5504 und 8/5505 veröffentlicht.

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