DER STEUERZAHLER Mai
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag versprochen, die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Jetzt muss sie dieses Versprechen womöglich schneller einlösen als ihr lieb ist, denn die Grundstückswerte, die der Gesetzgeber für die Berechnung der Grundsteuer aktuell nutzt, sind veraltet. Das geht nicht, entschied das Bundesverfassungsgericht wie erwartet am 10. April in Karlsruhe, denn diese Wertbasis ist zu alt. Nun müssen Bund und Länder bis Ende 2019 ein neues Gesetz beschließen, für dessen Umsetzung dann weitere fünf Jahre zur Verfügung stehen. Welche Auswirkungen das Urteil für die Steuerzahler hat und worüber die Politik erläutert DER STEUERZAHLER.
Außerdem im Heft:
Selbstständige:
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD hält einige Neuerungen für Selbstständige parat. Wie so oft, haben die Pläne Licht und Schatten. So sollen geringverdienende Selbstständige in der Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Auf der anderen Seite ist eine Rentenversicherungspflicht geplant. DER STEUERZAHLER gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben.
Bonn-Berlin:
Der doppelte Regierungssitz kostet die Steuerzahler mehr Geld als bisher. Auch die Ineffizienz der Zwangsteilung legt deutlich zu. So hat beispielsweise die Insolvenz der Air Berlin den Shuttle-Betrieb der Regierung zusammenbrechen lassen. Folglich kam es 2017 zu weniger Flügen, aber zu merklich mehr Reisen per Bahn und Auto. 12 Ministerien mussten deshalb höhere Reisekosten verbuchen. In diesem Artikel belegt der Bund der Steuerzahler, warum die Regierung komplett nach Berlin gehört.
Waffensysteme:
Die Bundeswehr bekommt ihre Rüstungs-Projekte nicht in den Griff. Die...
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