Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Der Staat muss zukünftig mit weniger Per...

Der Staat muss zukünftig mit weniger Personal auskommen – ob er will oder nicht

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 11.06.2025, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler zum Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Das Land Niedersachsen tut immer noch zu wenig, um sich für die Folgen des demografischen Wandels zu rüsten. So geht es aus dem heute vorgestellten Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs eindrucksvoll hervor.

„Es ist absurd: Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass wir auf einen Arbeitskräftemangel zusteuern, und trotzdem bauen sämtliche staatliche Stellen Jahr für Jahr weiterhin ungerührt neue Personalstellen auf. Wenn hier nicht schleunigst gegengesteuert wird, gefährdet das die Funktionsfähigkeit unseres Staates“, beklagt BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen.

Weil es die Landesregierungen der letzten zwei Jahrzehnte versäumt haben, das Land rechtzeitig auf die bevorstehende Ruhestandswelle vorzubereiten, müssen die heute zu ergreifenden Maßnahmen umso heftiger ausfallen. Vermöhlen fordert einen sofortigen Stellenstopp in der Landesverwaltung. Wann immer ein Arbeitsschwerpunkt neues Personal erfordert, muss an anderer Stelle Personal in mindestens gleichem Umfang eingespart werden. Daneben braucht es endlich eine umfassende Aufgabenkritik, an deren Ende ein verbindlicher Personalabbaupfad für sämtliche Ministerien stehen muss.

Um Zeit zu gewinnen, müssen zudem sämtliche Möglichkeiten genutzt werden, das aktuelle Landespersonal länger im aktiven Dienst zu halten. Das im September vergangenen Jahres beschlossene Gesetz zur Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamten nach Erreichen der Regelaltersgrenze reicht da keinesfalls aus. Die Landesregierung muss schleunigst dafür sorgen, dass Beamte überhaupt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze im Dienst bleiben. Dem steht eine Reglung im Niedersächsischen Beamtengesetz im Wege (§ 37 Abs. 1 NBG), die es Beamten ermöglicht, auf Antrag bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Der Nachweis besonderer Umstände – z.B. das Vorliegen einer Schwerbehinderung – ist hierfür nicht zu erbringen. Dies ist so nur in Niedersachsen möglich. In den übrigen Ländern sowie im Bund liegt die sogenannte Antragsaltersgrenze in der Regel bei 63. „Es ist kein rationaler Grund ersichtlich, warum Niedersachsen bei der Antragsaltersgrenze weiterhin einen so großzügigen Sonderweg beschreiten sollte“, stellt Vermöhlen fest.

Ländervergleich der Antragsaltersgrenzen:
Antragsaltersgrenze (Rechtsgrundlage)

  • Bund: 63 (§ 52 Abs. 3 BBG)
  • Bayern: 64 (Art. 64 Nr. 1 BayBG)
  • Baden-Württemberg: 63 (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 LBG BW)
  • Berlin: 63 (§ 39 Abs. 3 Nr. 2 LBG Berlin)
  • Brandenburg: 63 (§ 46 Abs. 1 LBG BB)
  • Bremen: 63 (§ 36 Abs. 1 BremBG)
  • Hamburg: 63 (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 HmbBG)
  • Hessen: 62 (§ 35 Satz 1 Nr. 2 HBG)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 63 (§ 36 Abs. 1 LBG M-V)
  • Niedersachsen: 60 (§ 37 Abs. 1 NBG)
  • Nordrhein-Westfalen: 63 (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 LBG NRW)
  • Rheinland-Pfalz: 63 (§ 39 Abs. 1 LBG)
  • Saarland: 63 (§ 44 Abs. 1 SBG)
  • Sachsen-Anhalt: 63 (§ 40 Abs. 1 LBG LSA)
  • Sachsen: 63 (§ 48 Satz 1 Nr. 1 SächsBG)
  • Schleswig-Holstein: 63 (§ 36 Abs. 1 LBG)
  • Thüringen: 62 (§ 26 Abs. 1 ThürBG)

BdSt: „Personal wird schon in absehbarer Zeit zum limitierenden Faktor“

Vermöhlen betont, dass nicht nur das Land Niedersachsen lernen muss, mit weniger Personal auszukommen. Die Forderung des Bundes der Steuerzahler nach einem Personalabbau im öffentlichen Dienst bezieht sich daher auch auf sämtliche staatliche Ebenen, von den Gemeinden bis zum Bund. Schon heute gelingt es vielen Kommunen nicht mehr, ihre offenen Stellen in den Verwaltungen zu besetzten – auch weil rare Fachkräfte von den übergeordneten staatlichen Stellen abgeworben werden. Der Fachkräftemangel wird sich in den nächsten Jahren allerdings rasant verschärfen und dann auch die übergeordneten staatlichen Ebenen erfassen.

„Staatliche Leistungen, die wir heute noch als selbstverständlich erachten, könnten dann mangels Personals nicht mehr adäquat erbracht werden. Und ein Staat, der seine Leistungsversprechen nicht einhalten kann, verspielt das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger“, warnt Vermöhlen.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland