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Den Weihnachtsmann absetzen?

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 18.12.2023, Katrin Ernst

Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Der angagierte Profi-Weihnachtsmann gehört nicht dazu, auch wenn er am 24.12. bei Ihnen im Haus arbeitet.

Der BdSt NRW wünscht allen eine entspannte Weihnachtszeit.

=> Zur Serie "Weihnachten und die Steuern"

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