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Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren - Nr. 10
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Abschreibungsarten, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen - Nr. 12
Das Reisekostenrecht - Nr. 11
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Ratgeber
Steuerzahler, die aus beruflichen Gründen viel unterwegs sind, müssen die steuerlichen Regeln bei Dienst- und Geschäftsreisen beachten. Für Arbeitnehmer gibt es höchstens eine Tätigkeitsstätte je Arbeitsverhältnis mit beschränktem Werbungskostenabzug, bei Selbstständigen ist der Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit entscheidend. An allen übrigen Orten, an denen der Steuerzahler tätig wird, liegt eine Dienst- bzw. Geschäftsreise vor. Welche Reisekosten hierbei geltend gemacht werden können, wird nachfolgend erläutert.
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