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Das Einkommensteuergesetz wird 100 Jahre alt

Top News 27.03.2020

Bund der Steuerzahler dringt auf regelmäßige Überprüfungen und Reformen

100 Jahre Einkommensteuergesetz an diesem Sonntag: Exakt am 29. März 1920 wurde das Einkommensteuergesetz, das wir in seiner Grundkonstruktion noch heute nutzen, geschaffen. Das Gesetz sah erstmals eine Haushaltsbesteuerung vor, bei dem nicht nur die Eheleute, sondern auch Kinder berücksichtigt wurden. Das steuerfreie Existenzminimum lag seinerzeit bei 1.500 Mark – heute wird ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro gewährt.

BdSt-Broschüre: „70 Vorschläge zur Steuervereinfachung“

Vieles hat sich inzwischen geändert. Vieles gehört aber noch auf die Agenda der Politik, wie die BdSt-Broschüre „70 Vorschläge zur Steuervereinfachung“ offenlegt. In unserer aktualisierten Ausgabe 2020 zeigen wir konkret auf, wo immer noch Verbesserungsbedarf besteht. So stammt zum Beispiel der Werbungskostenpauschbetrag für Senioren noch aus den 1950er Jahren – seitdem beträgt er 102 Euro (bzw. 200 Mark)!

Aber auch viele andere Werte sind in die Jahre gekommen. Deshalb fordert der Verband: Das Gesetz muss regelmäßig angepasst werden, um aktuelle Wertverhältnisse abzubilden! Das 100-Jahr-Jubiläum ist ein guter Anlass, um dem Gesetz endlich einen modernen Anstrich zu geben.

BdSt-Mitglieder können die Broschüre 2020 direkt online unter https://steuerzahler.de/broschueren/ downloaden. Andere Interesse erhalten die Broschüre kostenfrei unter info(at)steuerzahler.de - Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de

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