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© AdobeStock/Andrey Popov

Das bedeutet das BFH-Grundsteuer-Urteil für Sie

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 10.12.2025, Hans-Ulrich Liebern

Jetzt ziehen wir nach Karlsruhe! Der Bundesfinanzhof hat heute die Klagen wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell abgewiesen. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen. Der Bund der Steuerzahler wird zusammen mit Haus und Grund Deutschland das Bundesverfassungsgericht anrufen. Mehr dazu und was das Urteil für Sie bedeutet: 

Umstrittene Bewertungsregeln

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute in den Grundsteuerverfahren das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen. „Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.“ BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“ Der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, sagt: „Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht.“

Mehrbelastungen in zahlreichen Städten

Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. Warnecke: „Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar.“ Holznagel: „Die Grundsteuer droht zum intransparenten Flickenteppich zu werden. Genau das wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde verhindern.“

Wenn Einspruch eingelegt wurde

Wenn man bereits einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid eingelegt und diesen auch begründet hat, ändert sich am Status des Einspruches nichts. Dies gilt insbesondere, wenn der Einspruch mit der möglichen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes begründet wurde. In diesen Fällen gewährt die Finanzverwaltung in NRW ein Ruhen des Verfahrens. Dies bedeutet, der Einspruch bleibt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes offen.

Nur in besonderen Fällen, in den Fehler im Einspruchsverfahren vorgebracht wurden oder in denen die Grundstücksflächen oder die Grundstücksart falsch eingestuft wurden, sollte das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden.

Grundsteuerbescheide der Kommune

Die Entscheidung hat auch keinen Einfluss auf die Grundsteuerbescheide Ihrer Kommune, die Sie Anfang des nächsten Jahres erhalten. Ein Widerspruch ist deshalb nicht nötig. Die Kommune wendet für die Festlegung der Grundsteuer nur die Grundlagenbescheid – Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheid – an. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Gunsten der Eigentümer ausfallen, so muss die Kommune automatisch eine Änderung vornehmen.

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