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Das Balkonkraftwerk und die Steuern

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 04.03.2024

Der selbst erzeugte Strom ist bei einem Balkonkraftwerk kostenlos und steuerfrei. Die Mehrwertsteuer ist seit dem 01.01.2023 auch bei Balkonkraftwerken entfallen. BdSt-Tipp: Die Handwerkerkosten für die Installation eines Balkonkraftwerkes können Sie steuerlich absetzen. Kostenfrei nachzulesen im BdSt-Ratgeber Nr. 56.

==> Hier geht es direkt zum BdSt-Ratgeber Nr. 56.

Was Sie sonst noch über sogenannte „Balkonkraftwerke“, Minisolaranlagen oder Steckersolargeräte wissen sollten: Es sind technisch gesehen Haushaltsgeräte. Sie bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und dem Wechselrichter. Der erzeugte Solarstrom wird durch den Wechselrichter von Gleich- in Wechselstrom umgewandelt und dadurch zu normalen Haushaltsstrom. So kann der selbst erzeugte Strom direkt in eine Steckdose eingespeist werden. Die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen dann zuerst die Sonnenenergie, bevor sie wieder Strom vom Versorger benötigen. Der Stromzähler zu Hause läuft also langsamer, weil weniger Energie aus dem Netz genutzt wird. Eine Einspeisevergütung gibt es nicht, falls mehr Strom erzeugt als verbraucht wird.

Wie melden Sie ein Balkonkraftwerk an?
Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und ein Balkonkraftwerk installieren möchten, ist die Zustimmung Ihres Vermieters in der Regel erforderlich. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist für die Installation von Steckersolargeräten regelmäßig ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erforderlich.
Dann müssen Sie die Minisolaranlage beim örtlichen Netzbetreiber anmelden - unabhängig von der Leistung. Ihren persönlichen Stromnetzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromabrechnung. Steht dort anstatt des Namens nur der 13-stellige Code, können Sie den Namen über den Code in der offiziellen Liste der Netzbetreiber herausfinden. Alternativ können Sie bei der Störauskunft Ihren Stromnetzbetreiber online ermitteln. Informieren Sie sich über die Vorschriften Ihres Netzbetreibers hinsichtlich Installation des Balkonkraftwerks und Zähler. Muss der Zähler ausgetauscht werden, ist das in der Regel kostenlos.
Ist die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt, muss das Gerät im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Frist dafür beträgt 1 Monat nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks. Die Eintragung erfolgt online und ist einfacher als bei großen Anlagen. Es steht Ihnen dafür ein Registrierungsassistent zur Verfügung.

Wieviel Strom darf man auf dem Balkon erzeugen?
Aktuell darf man mit einem Balkonkraftwerk maximal 600 Watt in die Steckdose des öffentlichen Netzes einspeisen. Bei Balkonkraftwerken, die mehr erzeugen können, wird die Einspeiseleistung durch den Wechselrichter gedrosselt. Im Laufe des Jahres 2024 soll mehr Solarstrom vom Balkon möglich sein: Die Bundesregierung plant, die Erhöhung der Einspeiseleistung auf bis zu 800 Watt für Balkonkraftwerke. Technisch regelt das die Höchstleistung des Wechselrichters. Die Solarmodule sollen sogar bis zu 2.000 Watt Leistung pro Jahr erzeugen dürfen. Mit dem Solarpakt I sind außerdem weitere Erleichterungen geplant z. B. für die Genehmigung durch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften und für die Anmeldung.

Schon im letzten Jahr haben viele Anbieter die Gesamtleistung der Solarmodule bei Balkonkraftwerken auf 800 Watt und mehr erhöht. Viele werden bereits mit 800 Watt-Wechselrichtern geliefert. Dann wird die Einspeisung zunächst auf die gesetzlich erlaubte Höchstleistung von 600 Watt gedrosselt. Später können die Wechselrichter auf ihre höhere Leistung umprogrammiert werden.


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