Übergangsgelder für „Maskenbetrüger“ aus dem Deutschen Bundestag? BdSt fordert Reform des Abgeordnetengesetzes
Das Abgeordnetengesetz muss reformiert werden!
Das A & O im Umgang mit Steuergeld: Sicherheit zuerst!
BdSt zur Greensill Bank / Appell: Anlagestrategien der Kommunen überprüfen und reformieren
Durch die drohende Überschuldung der Bremer Greensill Bank AG steht für Steuerzahler viel auf dem Spiel! Offenbar haben zahlreiche Kommunen auf der Suche nach einem Rendite-Kick dort viel Steuergeld angelegt – die Rede ist von rund 50 Kommunen und 500 Millionen Euro, die nun im Feuer stehen. Der Grund: Anders als Privateinlagen ist das Geld der öffentlichen Hand seit 2017 bei einer Privatbank-Insolvenz nicht mehr geschützt.
Der Bund der Steuerzahler bringt es auf den Punkt: Wer Steuergeld treuhänderisch verwaltet, muss Sicherheit vor Rendite walten lassen! Doch im Fall des Greensill-Desasters waren die besseren Ertragsaussichten bei der Bank für viele Kämmerer offenbar zu verlockend. Dass höhere Zinsen aber auch immer ein höheres Risiko bedeuten, scheint in den betroffenen Städten und Gemeinden völlig untergegangen zu sein. Die öffentliche Hand hat aber nicht den Auftrag, mit Steuergeld Risikogeschäfte zu tätigen. Deshalb muss der Grundsatz gelten: Finger weg von Finanzgeschäften, die nicht marktüblich sind!
BdSt weist auf Bedeutung der kommunalen Haushaltsordnungen hin
An dieser Stelle erinnert der Bund der Steuerzahler an die kommunalen Haushaltsordnungen, die den Sicherheitsaspekt von Geldanlagen betonen – in der Regel noch vor der Ertrags-Orientierung. Dass viele Kommunen ihr überschüssiges Geld bei einer kaum bekannten Bank anlegen, erfordert hauseigenes Expertenwissen, um Risiken vollständig überblicken zu können – ein hundertprozentiger Verlass auf externe Berater oder die Positiv-Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genügt hierfür nicht: Denn wieder einmal zeigt sich, dass auf diese Bewertungen nicht immer Verlass ist.
Zudem gelten für Kapitalanlagen im kommunalen Bereich umfassende Dokumentationspflichten und Anlagerichtlinien. Sollten einzelne Kommunen nachweislich gegen diese Pflichten verstoßen haben, muss die Frage der Schadensregulierung gestellt werden. Sowohl die örtlichen Kämmerer und Bürgermeister als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müssen diese kritischen Nachfragen beantworten und aufklären.
BdSt fordert Check des kommunalen Liquiditäts- und Kassenmanagements
Darüber hinaus werfen die Geldgeschäfte der Kommunen weitere Fragen auf: Warum werden große Summen Gebührengeld von Stadt-Unternehmen angelegt und warum nicht die Gebührensätze gesenkt, wie im Fall Garbsen in Niedersachsen? Warum nehmen die Kölner Bühnen einen hohen Investitionskredit auf und legen diesen zwischenzeitlich bei der Greensill Bank an? Offenkundig verfügen einige Kommunen über zu viel Geld und wissen nicht, wohin damit. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler auch einen Check des kommunalen Liquiditäts- und Kassenmanagements, um Finanzlücken und Finanzüberschüsse besser auszugleichen – sei es im innerstädtischen Cash-Management oder auch begrenzt zwischen Kommunen. Dadurch wird der Anreiz verringert, Steuergeld in ertrags- aber zugleich risikoreiche Geschäfte anzulegen.