Skurril durch den Sommer
Bund der Steuerzahler spricht sich gegen Ausweitung von Vorkaufsrechten aus
Countdown für die Steuererklärung lauft!
Wer bis jetzt seine Steuererklärung für 2018 noch nicht beim Finanzamt abgegeben hat, sollte das noch schnell machen: Bis zum 31. Juli müssen die Unterlagen beim Finanzamt sein.
Für die Steuererklärung, die das Jahr 2018 betrifft, gibt es mehr Zeit: Für diejenigen, die ihre Erklärung selbst erstellen, ist die neue Abgabefrist der 31. Juli. Bisher galt der 31. Mai als Stichtag. Wer auch den neuen Abgabetermin nicht schafft, sollte sich schnell beim Finanzamt melden und eine Fristverlängerung beantragen. Allerdings müssen dafür gute Gründe vorliegen, denn die Finanzämter sind womöglich wegen der ohnehin verlängerten Abgabefrist nicht mehr so kulant wie in den Vorjahren. Wird die Steuererklärung ohne Entschuldigung zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden. Ob dieser anfällt, liegt zunächst im Ermessen des Finanzbeamten. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Wird die Erklärung erst im März 2020 oder später eingereicht, hat das Finanzamt keinen Ermessensspielraum mehr. Der Verspätungszuschlag fällt dann in jedem Fall an.
Hilft ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung, läuft die Abgabefrist zum letzten Februartag des übernächsten Jahres ab. Da dieser 2020 auf ein Wochenende fällt, gilt also der 2. März 2020 als Stichtag.