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+++ Corona-Steuerhilfegesetz: Steuersatz in der Gastronomie sinkt / Keine Verbesserung bei Verlustverrechnung und Homeoffice +++

Service GmbH / Corona 29.05.2020

Der Bundestag hat nun dem sogenannten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt und damit den Weg für die ermäßigte Umsatzsteuer auf frisch zubereitete Speisen in der Gastronomie freigemacht: Statt 19 Prozent können Gastwirte und Restaurants die Speisen in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 mit 7 Prozent Umsatzsteuer abrechnen. Zudem wurde klargestellt, dass der „Corona-Bonus“, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen können, bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei bleiben darf. Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz ist bereits für den 5. Juni geplant.

Obwohl zuvor im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags heftig über die Verlustverrechnung diskutiert wurde, gab es bei diesen Regeln letztlich keine Verbesserung. Dies hätte vor allem Unternehmen, die in den Vorjahren gute Gewinne eingefahren und versteuert haben, in Krisenzeiten nun mehr Liquidität verschafft. Auch die vorgeschlagenen Änderungen zur besseren Absetzbarkeit einer häuslichen Arbeitsecke sind nicht beschlossen worden. Von einer Änderung hätten vor allem Arbeitnehmer profitiert, die wegen der Corona-Krise im Homeoffice tätig sind, aber kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung haben. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist bedauerlich, dass die Vorschläge nicht aufgegriffen wurden.

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