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City-Tax

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 13.05.2025, Alexander Kraus

Berlin kassiert Millionen von Touristen und Geschäftsreisenden

Berlin kassiert seit über 2014 von Touristen eine Übernachtungssteuer. Mit der Einbeziehung von Geschäftsreisenden im letzten Jahr und der Erhöhung des Steuersatzes zum Jahresanfang explodieren die Einnahmen förmlich.

Das Land Berlin erhebt seit dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Berlin in einem Beherbergungsbetrieb. Der Steuersatz der Übernachtungsteuer hatte seit deren Einführung unverändert bei 5 Prozent der Bemessungsgrundlage gelegen. Mit der letzten Änderung des Übernachtungssteuergesetzes wurde der Steuersatz zum 1. Januar 2025 auf 7,5 Prozent angehoben. Bereits zum 1. April 2024 waren auch beruflich veranlasste Aufwendungen in die Besteuerung einbezogen worden. Zuvor war die Bettensteuer nur für private Übernachtungen angefallen.

Mit der Ausweitung der Besteuerungsgrundlage auch auf Geschäftsreisende und die jetzt erfolgte Erhöhung des Steuersatzes steigen auch die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer. Während das Aufkommen 2023 noch bei 58,7 Millionen Euro lag, spülte die „City-Tax“ 2024 bereits 89,7 Millionen Euro in die Landeskasse. Für 2025 rechnet der Senat bereits mit Übernachtungssteuereinnahmen von 137 Millionen Euro.

Als Begründung zum Gesetz führte der Senat aus, dass das Land Berlin gegenwärtig vor der Herausforderung stehe, den Landeshaushalt zu konsolidieren, um einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dadurch könne Berlin zusätzliche Steuereinnahmen generieren und einen angemessenen finanziellen Beitrag der Übernachtungsgäste an den Ausgaben für die städtische Infrastruktur und das attraktive Angebot an öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen erreichen. Einen negativen Einfluss auf die touristische Attraktivität Berlin und die Übernachtungszahlen in der Stadt hält der Senat nicht für wahrscheinlich.

Der Bund der Steuerzahler lehnt kommunale Bagatellsteuern, wie z.B. die Bettensteuer (City-Tax, Übernachtungssteuer etc.) ab, weil deren Erhebungsaufwand im Verhältnis zum erzielten Steueraufkommen häufig relativ hoch ist.

 

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