Forderungen nach Senkung der Grunderwerbsteuer werden lauter
Kritik an zögerlichem Einstieg in die Schuldentilgung
Celler Ostumgehung – Auf weitere Fahrradbrücke verzichten
Überschaubarer Nutzen kann Kosten nicht rechtfertigen
Mit dem Bau der Celler „Ostumgehung“ entstehen auf Kosten des Bundes zugleich mehrere Brücken, die Radfahrern die Überquerung der Umgehungsstraße ermöglichen und dadurch die Radwegverbindung zwischen Celler Altstadt und dem Ortsteil Altenhagen auch weiterhin sicherstellen. Dennoch möchte die Stadt Celle nun in unmittelbarer Nähe zu den bereits geplanten Brücken zusätzlich noch eine städtische Fahrradbrücke für 1,7 Mio. Euro errichten. Der Bund der Steuerzahler sieht darin eine drohende Steuergeldverschwendung und fordert den Verzicht.
BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Abstimmungsgespräche, die vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zwischen der Stadt und der für Planung und Bau der Ostumgehung zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr stattgefunden haben. Die Stadt habe die Verbindung am Altenhäger Kirchweg darin seinerzeit für „entbehrlich“ erklärt und selbst dafür gesorgt, dass dort keine Radbrücke entstehen soll. Erst auf ausdrücklichen Celler Wunsch hin, habe die Landesstraßenbaubehörde die am Altenhäger Kirchweg eigentlich vorgesehene Brücke dann stattdessen am nahegelegenen Fasanenweg geplant.
Mit ihrem 2019/20 erarbeiteten Fahrradaktionsplan habe die Stadt Celle dann jedoch sämtliche Planungen und Absprachen über den Haufen geworfen, stellt Vermöhlen fest. „Statt die verabredeten Brücken an Lüneburger Heerstraße (B191) und Fasanenweg als Grundlage für die künftige Gestaltung der Radwegeverbindungen nach Altenhagen zu fixieren, stilisierte der Fahrradaktionsplan ausgerechnet den Altenhäger Kirchweg zum zentralen Teil der Fahrradhauptroute nach Altenhagen. Dass der Celler Sinneswandel so spät kam, dass er in den Planungen der Landesbehörde gar keine Berücksichtigung mehr finden konnte, setzt dem Ganzen noch die Krone auf“. Wenige Monate vor Vorstellung des Fahrradaktionsplans waren die Planungen für die Ostumgehung nach jahrelangen Auseinandersetzungen endlich bestandskräftig geworden. Eine erneute „Verschiebung“ der geplanten Fasanenweg-Brücke, zurück an den Altenhäger Kirchweg, schied daher aus.
BdSt: Kurze Umwege sind zumutbar
Zwar haben zahlreiche bauliche Einzelmaßnahmen, die die Stadt Celle in den letzten Jahren unter Berufung auf den Fahrradaktionsplan an der Fahrradroute nach Altenhagen vorgenommen hat, in der Tat zu einer erhöhten Radfahrerdichte auf dem Altenhäger Kirchweg geführt. Der Bund der Steuerzahler hält den Bau einer zusätzlichen Fahrradbrücke dort dennoch nicht für vertretbar: „Ein Umweg von höchstens 600 Metern über die Fasanenweg-Brücke ist für Radfahrer in wenigen Minuten zu bewältigen und somit generell auch zumutbar“, so Vermöhlen. Die Planungen der Landesbehörde sähen eine entsprechende Radweg-Querverbindung zwischen Fasanenweg und Altenhäger Kirchweg ohnehin bereits vor.
Von „erheblichen Zeitvorteilen“ oder „unzumutbaren Umwegen“, wie sie die Stadtverwaltung zugunsten der zusätzlichen Brücke ins Feld führt, könne nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler jedenfalls keine Rede sein. Gerade das hochverschuldete Celle (über 200 Mio. Euro) könne die Gelder an anderer Stelle sicher sinnvoller einsetzen.