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Bundesrat stimmt steuerlichem Investitionssofortprogramm zu
Steuervorteile ab dem 1. Juli 2025
Wer als Unternehmer oder Selbständiger derzeit Investitionen tätigt, kann sich freuen: Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem steuerlichen Investitionssofortprogramm der Bundesregierung zugestimmt – und somit grünes Licht für Steuererleichterungen gegeben.
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will die Bundesregierung Investitionsanreize für Unternehmer und Selbständige schaffen, um die heimische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Dazu werden in einem ersten Schritt die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert: Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen eine „Super-Abschreibung“ für Investitionen sowie die steuerliche Förderung von E-Autos, die Unternehmen für die rein betriebliche Nutzung oder für die Nutzung als Dienstwagen anschaffen. Nach der Vorlage des Referentenentwurfs am 30. Mai 2025 durch das Bundesfinanzministerium und der schnellen Zustimmung des Bundeskabinetts am 4. Juni 2025, hat auch der Bundesrat am 11. Juli 2025 sein Okay gegeben. Das Gesetz ist damit vollständig verabschiedet.
Rückwirkend zum 1. Juli 2025 können folgende Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden:
- „Investitions-Booster“: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter ab 01.07.2025 bis 31.12.2027.
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge bei Anschaffung ab 01.07.2025 bis 31.12.2027: Im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent, im ersten darauffolgenden Jahr zehn Prozent, im zweiten und dritten darauffolgenden Jahr jeweils fünf Prozent, im vierten darauffolgenden Jahr drei Prozent und im fünften darauffolgenden Jahr zwei Prozent abgeschrieben werden.
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von reinen Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro bei Anschaffung ab 01.07.2025.