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Licht und Schatten beim Jahressteuergesetz 2022
Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt gewinnt Rechtsstreit gegen den Landtag in allen Punkten
Landtag muss Informationen zu Auslandsreisen herausgeben
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 14. Dezember 2022 nach fast zwei Stunden mündlicher Verhandlung eine Entscheidung zu einer Klage des BdSt Sachsen-Anhalt e.V. gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt getroffen.
In der Musterklage des BdSt vom November 2020 ging es um Informationen zu Auslandsreisen der Ausschüsse des Landtages von Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2017-2020. Der BdSt hatte sich dazu auf das Informationszugangsgesetz des Landes (IZG) gestützt. Der Landtag hatte die begehrten Informationen zu den Ausgaben für die einzelnen Auslandsreisen und zu den jeweiligen Ablaufplänen der Reisen abgelehnt. In dem dazu im Jahr 2020 geführten Widerspruchsverfahren argumentierte die Landtagsverwaltung insbesondere damit, dass die begehrten Informationen einen Mandatsbezug aufweisen und die in Ausübung des Mandats entstandenen Reisekosten personenbezogene Daten enthalten. Ebenso wurde die Übersendung von Ablaufplänen der Reisen vom Landtag mit der Begründung auf den Mandatsbezug abgelehnt.
Das Gericht hat bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die Argumente des Landtags zur Verweigerung der Informationen gegenüber dem BdSt nicht durchdringen. Ein Eingriff in das freie Mandat ist nicht ersichtlich. Das Informationsinteresse des BdSt überwiegt gegenüber den vorgebrachten schutzwürdigen Interessen des Landtags. Die Transparenz hinsichtlich vorliegender Informationen ist herzustellen.
„Das Verwaltungsgericht liegt damit voll auf der Linie etwa auch des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist geradezu im Interesse der Funktionsfähigkeit des Parlaments, wenn dieses Verfassungsorgan transparent handelt. Der Landtag wird hierdurch institutionell geradezu gestärkt und nicht geschwächt.“ Dies erklärte Rechtsanwalt Dr. Michael Moeskes, der den Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. vor dem Verwaltungsgericht vertreten hatte.
Dies gilt umso mehr, da der Landtag selber in seiner am 22. Juni 2022 veröffentlichten Entscheidung (LT-Drs. 8/1338) angekündigt hat, künftig eine größere Transparenz zu Auslandsreisen der Ausschüsse herzustellen. Ebenso wurde das Argument des Landtages zurückgewiesen, dass der BdSt sein Rechtsschutzbedürfnis auf die begehrten Informationen dadurch verloren hätte, dass er im kürzlich erschienenen Schwarzbuch entsprechende Darstellungen vorgenommen hat. Im Schwarzbuchbeitrag vom 19. Oktober 2022 „Endlich mehr Transparenz bei Auslandsreisen“ (www.schwarzbuch.de) hatte der BdSt in Einzelfällen bekanntgewordenen öffentliche Informationen zu einzelnen Auslandsreisen, wie z. Bsp. nach Vietnam dargestellt. Der Landtag muss nunmehr auch die Ausgaben zu allen anderen Reisen, wie z. Bsp. nach Baschkortostan und die jeweiligen Ablaufpläne offenlegen. Ebenso sind die Ausgaben, die für die Landtagsverwaltung im Zusammenhang mit den Reisen jeweils entstanden sind, offen zu legen.
Der Vorsitzende des Landesverbandes, Ralf Seibicke, betonte die große Bedeutung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg: „Das ist ein Sieg der Transparenz, die für jedes amtliche Handeln bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln gelten muss. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg in dem von uns durchgeführten Musterverfahren hat wesentliche Bedeutung. Selbst der Landtag mit seinen von ihm reklamierten Besonderheiten, wie z. Bsp. dem angeführten Mandatsbezug, muss die Informationen nach dem IZG vollumfänglich bereitstellen.“