Kommunale Entschuldung ohne verfassungswidrige Landesschulden (Dezember 2022)
Muschelläufer wird vom Künstler zurückgenommen
Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt gewinnt Musterklage gegen den Landtag in allen Punkten.
In der Musterklage des BdSt vom November 2020 ging es um Informationen zu Auslandsreisen der Ausschüsse des Landtages von Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2017-2020. Der BdSt hatte sich dazu auf das Informationszugangsgesetz des Landes (IZG) gestützt. Der Landtag hatte die begehrten Informationen zu den Ausgaben für die einzelnen Auslandsreisen und zu den jeweiligen Ablaufplänen der Reisen abgelehnt. In dem dazu im Jahr 2020 geführten Widerspruchsverfahren argumentierte die Landtagsverwaltung insbesondere damit, dass die begehrten Informationen einen Mandatsbezug aufweisen und die in Ausübung des Mandats entstandenen Reisekosten personenbezogene Daten enthalten. Ebenso wurde die Übersendung von Ablaufplänen der Reisen vom Landtag mit der Begründung auf den Mandatsbezug abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 14. Dezember 2022 nach fast zwei stundenmündlicher Verhandlung deutlich gemacht, dass die Argumente des Landtags zur Verweigerung der Informationen gegenüber dem BdSt nicht durchdringen. In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung beurteilt das Gericht, die ablehnende Haltung des Landtages als rechtswidrig. Der BdSt hat gegenüber dem Landtag „einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten amtlichen Informationen.“ Ein Eingriff in das freie Mandat ist nichtersichtlich. Das Informationsinteresse des BdSt überwiegt gegenüber den vorgebrachten schutzwürdigen Interessen des Landtags. Das ist ein Sieg der Transparenz, die für jedes amtliche Handeln bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln gelten muss.
Bereits in seinem Schwarzbuchbeitrag vom 19. Oktober 2022 „Endlich mehr Transparenz bei Auslandsreisen“ (www.schwarzbuch.de) hatte der BdSt in Einzelfällen bekanntgewordene öffentliche Informationen zu einzelnen Auslandsreisen, wie z. Bsp. nach Vietnam dargestellt. Der Landtag muss nunmehr auch die Ausgaben zu allen anderen Reisen, wie z. B. nach Baschkortostan und die jeweiligen Ablaufpläne offenlegen. Ebenso sind die Ausgaben, die für die Landtagsverwaltung im Zusammenhang mit den Reisen jeweils entstanden sind, offen zu legen. Das gilt umso mehr, da auch aktuell für 2023 geplante Reisen, z. B. nach Jordanien, die Kritik des BdSt hervorrufen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg in dem von uns durchgeführten Musterverfahren hat wesentliche Bedeutung. Selbst der Landtag mit seinen von ihm reklamierten Besonderheiten, wie z. B. dem angeführten Mandatsbezug, muss die Informationen nach dem IZG vollumfänglich bereitstellen.