+++ Keine Anrechnung der Soforthilfe auf die Grundsicherung / Klarstellung des Ministeriums +++
+++ Bahn verlängert Kulanzregel für langes Maiwochenende / Online-Stornierung ist möglich +++
Bund der Steuerzahler M-V: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich entlasten!
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. wendet sich in der Zeit der Pandemie mit einem Aufruf an die Landesregierung.
"Zahlreiche Hilfspakete werden jetzt geschnürt. Der Bund der Steuerzahler ruft das Land dazu auf, auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten!" sagt die Landesgeschäftsführerin Diana Behr. Für zahlreiche Arbeitnehmer im Land entstehen durch die Pandemie Zusatzkosten: "Viele waren gezwungen von jetzt auf gleich ein Homeoffice technisch und räumlich einzurichten. Nicht jeder hat die notwendige Technik dafür vom Arbeitgeber gestellt bekommen", erklärt Diana Behr. Dem Bund der Steuerzahler M-V ist daran gelegen, dass diese Kosten in der kommenden Steuererklärung unkompliziert anerkannt werden. Auch beim steuerfreien Bonus in Höhe von 1.500 Euro muss aus Sicht des Steuerzahlerbundes nachgebessert werden. Dieser Bonus kann in diesem Jahr von Arbeitgebern zwar steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wird jedoch auf die Grundsicherung oder den Kinderzuschlag angerechnet: "Das träfe nun ausgerechnet in der Pflege die Alleinerziehenden und Teilzeitkräfte und darf nicht sein!" macht sich Diana Behr stark. Der Bund der Steuerzahler hat ein Maßnahmepaket für Arbeitnehmer entwickelt, in dem diese und weitere Vorschläge zur Berücksichtigung der Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemacht wurden. "Die Lohnsteuer macht einen großen Anteil der Gesamtsteuereinnahmen aus. Von daher ist es wichtig, die Belastungen, die durch die außergewöhnliche Situation auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden, besonders anzuerkennen". Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. vertritt die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land. Auch zahlreiche Selbstständige und Unternehmen gehören zu seinen Mitgliedern.