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Bund der Steuerzahler fordert Ende des Durcheinanders bei den Soli-Vorauszahlungen

Presseinformation 04.03.2021

Steuerzahler erhalten vom Finanzamt Post mit korrigierten Bescheiden

Manch ein Steuerzahler mag sich verwundert die Augen reiben. Denn von den Finanzämtern werden in diesen Tagen massenweise sog. Abrechnungsbescheide über die Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer verschickt. Dabei ist für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag seit diesem Jahr weggefallen. Dennoch enthielten zahlreiche Vorauszahlungsbescheide fälschlicherweise den Zuschlag weiterhin, wie die Finanzverwaltung inzwischen auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler eingeräumt hat. „Wir fordern die Finanzverwaltung auf, dieses Chaos schnellstmöglich zu beseitigen. Der Schaden für die Steuerzahler in Form von zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand ist aber bereits angerichtet“, macht Zenon Bilaniuk, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich.

Betroffen von den veralteten und falschen Bescheiden sind Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert hat, wie z.B. auch Rentner. Das Problem: Weil die Vorauszahlungen nicht geändert wurden, wurde auch der alte Soli fälschlicherweise wieder festgesetzt und nicht an die neue Rechtslage angepasst.

Nun drängt die Zeit, da die Steuervorauszahlungen zum 10. März bereits fällig sind. Zu wenig Zeit wohl für die baden-württembergische Finanzverwaltung, um geänderte Vorauszahlungsbescheide zu erlassen. So wurde nun ein Zwischenschritt eingefügt, der bei vielen Steuerzahlern zu Fragen führen dürfte, da den nun massenweise versandten Abrechnungsmitteilungen nicht zu entnehmen ist, weshalb diese erstellt wurden. Die Erklärung findet sich erst nach einiger Recherche auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) mit der sperrigen Formulierung:  „Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“.

Hier führt die OFD aus, dass in einem ersten Schritt sämtliche Vorauszahlungen für den Soli auf 0 Euro herabgesetzt werden. In einem zweiten Schritt erfolgt bei den Steuerzahlern, die vom Abbau des Solis profitieren, eine förmliche Neufestsetzung der Soli-Vorauszahlungen. Von Anfragen bittet die Finanzverwaltung abzusehen. Einen Tipp gibt die OFD den Steuerzahlern noch auf den Weg: Steuerzahler, die ihre Vorauszahlungen per Überweisung zahlen, sollen den Eingang der Abrechnungsmitteilung abwarten, damit sie nicht zu viel Vorauszahlungen überweisen.

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