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Bund der Steuerzahler erinnert an beispiellose Steuergeldverschwendung bei Bewerbung um Olympia 2000

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Presseinformation 21.02.2018

Millionenaufträge waren mündlich erteilt worden

Der Bund der Steuerzahler Berlin nimmt die erneute Diskussion um eine Olympia-Bewerbung Berlins zum Anlass, an die beispiellose Verschwendung von Steuergeldern durch die damalige "Olympia Berlin 2000 GmbH" zu erinnern. "Es darf diesmal der Regierung nicht wieder so leicht gemacht werden, zusammen mit den beteiligten Wirtschaftsunternehmen die Staatskasse zu plündern", sagte der Berliner Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Alexander Kraus.

In diesem Zusammenhang erinnerte Kraus, an den "Bericht über die Prüfung der Vergabe von Zuwendungen durch die Senatskanzlei an die Olympia Berlin 2000 Gesellschaft zur Vorbereitung der Olympischen Spiele mbH in den Haushaltsjahren 1991 bis 1993 sowie die Prüfung der Betätigung Berlins bei diesem Unternehmen" des Rechnungshofes von Berlin vom 22. August 1996.

Nach dem 152 Seiten umfassenden Rechnungshofbericht hatte die Olympia GmbH in den Jahren 1991 bis 1993 Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln von insgesamt 54,8 Mio. DM erhalten. Kritisiert hatte der Rechnungshof auch, dass Vertragsunterlagen in großem Umfang fehlten, ihre Geschäftstätigkeit unsystematisch und äußerst lückenhaft dokumentiert war und unangemessen hohe Personal- und Honorarausgaben geleistet worden waren. Die damals vertraglich vorgeschriebene Einhaltung der Verdingungsordnung für Leistungen sei von der Olympia GmbH durchweg missachtet und Millionenaufträge sogar mündlich erteilt worden. Im Übrigen habe der Geschäftsführer Unterlagen im Reißwolf vernichten lassen. Der vollständige Bericht ist noch immer unter Verschluss. Dem Bund der Steuerzahler liegen allerdings die zusammenfassenden Bemerkungen vor.

Die Reißwolf-Affäre war im September 1996 im Abgeordnetenhaus vom damaligen Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen mit den Worten abgetan worden: "Berlin ist kein finanzieller Schaden entstanden. Allein aus dem Fehlen schriftlicher Belege kann kein Vorwurf von Verschwendung abgeleitet werden."

Kraus forderte für den Fall einer Olympia-Bewerbung ein Höchstmaß an Transparenz, umfangreiche Prüfungsrechte des Rechnungshofes auch für privatrechtliche Bewerbungsunternehmen und die absolute Einhaltung von haushaltsrechtlichen Vorschriften.

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