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Bund der Steuerzahler begrüßt Fristverlängerung bei der Grundsteuer

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 13.10.2022

70 Prozent der Bürger haben ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert wird. „In Baden-Württemberg haben Stand jetzt nur rund 30 Prozent der Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärung an das Finanzamt übermittelt. 70 Prozent haben dies noch nicht getan, auch weil die Erklärung alles andere als einfach auszufüllen ist. Die Verlängerung der Frist war aus unserer Sicht daher überfällig“, macht Eike Möller, der BdSt-Landesvorsitzende deutlich.

Der Steuerzahlerbund hatte sich von Anfang an für eine Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung ausgesprochen. Bereits Ende Juli hatte der BdSt den baden-württembergischen Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in einem Schreiben zu einer Verlängerung aufgefordert.  „Auch deshalb, weil in vielen Regionen die für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte zum Start der Frist am 1. Juli 2022 noch nicht verfügbar waren. Zudem lagen der Anwendungserlass zur Landesgrundsteuer und etliche Informationen seitens der Finanzverwaltung erst mit zeitlicher Verzögerung vor“, so Möller.

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