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Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt Verfassungsbeschwerde

Presseinformation 25.03.2021

Landesgrundsteuergesetz auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt eine Musterklage zur verfassungsrechtlichen Prüfung des im November 2020 verabschiedeten Landesgrundsteuer­gesetzes. Die Klage wurde heute beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. „Hierdurch bietet sich der neuen Landesregierung noch vor Ergehen der ersten Steuerbescheide für das Jahr 2025 die Möglichkeit, ein geändertes und verfassungsfestes Grundsteuergesetz zu verabschieden“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Zenon Bilaniuk. 

Verfassungsbeschwerde für schnelle Rechtssicherheit

Der Bund der Steuerzahler hat sich daher entschlossen, den Fall einer Steuerzahlerin aus dem Großraum Stuttgart, die sich durch das Landesgrundsteuergesetz in ihren Rechten verletzt sieht, als Musterverfahren zu unterstützen. „Der Bund der Steuerzahler unterstützt die zu diesem frühen Zeitpunkt eingereichte Verfassungsbeschwerde, da wir davon ausgehen, dass das Gesetz ohnehin vor dem Verfassungsgericht landen wird. Je eher man hier Rechtssicherheit erreicht, desto besser ist es aber sowohl für die Steuerzahler als auch für die Politik und die Verwaltung. Denn nur so können aufwendige, aber vielleicht unnötige Vorarbeiten in der Verwaltung vermieden werden, sollte das Gesetz als verfassungswidrig verworfen werden“, macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Die Landesverfassungsbeschwerde ist für den Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ein Novum. Da die Rechtsfrage aber von so weitreichender Bedeutung für die Steuerzahler im Land ist, wurde dieser Weg eingeschlagen.

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist in der Regel ein langer Weg. Normalerweise muss durch alle Instanzen geklagt werden, bis der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht vorstellig werden darf. Da das Landesgrundsteuergesetz aber Landesrecht ist, ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ein direkter Gang vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zulässig. Seit 2013 kann jeder Bürger in Baden-Württemberg, der sich durch ein Landesgesetz oder eine Verordnung der Landesregierung in seinen Rechten verletzt sieht, beim Verfassungsgerichtshof klagen.

Landesgrundsteuergesetz in mehreren Punkten verfassungswidrig

Der Bund der Steuerzahler hat die Pläne der Landesregierung, eine Bodenwertsteuer als neue Grundsteuer einzuführen, von Anfang an kritisch aber konstruktiv begleitet. „Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir zwar begrüßen, dass die Landesregierung sich für ein eigenes Grundsteuergesetz entschieden hat und vom komplizierten Bundesmodell abweicht. Allerdings ist das nun verabschiedete Gesetz mit zu großen Mängeln behaftet. „Zum einen drohen vielen Steuerzahlern deutliche Höherbelastungen durch die neue Grundsteuer, zum anderen haben wir massive verfassungsrechtliche Bedenken“ so der BdSt-Landesvorsitzende Bilaniuk.

Der Steuerzahlerbund will daher klären lassen, ob das Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Gestützt wird die Klage durch ein vom Verband in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof. Dieser hat eklatante Verfassungsverstöße an den Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes festgestellt. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmen und auf den Klageweg durch die Instanzen verweisen, wäre eine gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit erst ab 2025 möglich, wenn die ersten Steuerbescheide auf Basis des Landesgrundsteuergesetzes ergehen. Eine frühere Klärung durch den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verbunden mit einer schnellen Rechtssicherheit wäre daher wünschenswert.

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