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Bürger und Unternehmen schnell entlasten
„Ein zügiges Gesetzgebungsverfahren für ein NRW-Rettungsschirmgesetz und einen Nachtragshaushalt 2020 unterstützen wir mit Nachdruck“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). „Ergänzend zu den Bundeshilfen bedarf es beim Land NRW ergänzender Unterstützungsprogramme, die landesspezifische Aspekte berücksichtigen und Existenzen sichern.“
Düsseldorf. Jetzt ist der Zeitpunkt da, die Schuldenbremse zu lösen. Genau für solche Situationen wie die Corona-Krise sieht das Gesetz eine Lockerung vor. „Die Landespolitik muss beherzt handeln, um Bürger und Unternehmen zu entlasten und umfassende Hilfsmaßnahmen zur Existenzsicherung schnell auf den Weg zu bringen“, erklärt Steinheuer. Er ruft die Politiker auf, sich beim Bund für Erleichterungen der Steuerzahler einzusetzen. Geeignete Maßnahmen sind deshalb aus Sicht des BdSt NRW in diesem Zusammenhang unter anderem:
• die sofortige Streichung des Solidaritätszuschlages für alle Steuerzahler, um den sich abzeichnenden Liquiditätsengpass gar nicht entstehen zu lassen,
• schnellstmöglich Soforthilfen für unverschuldet in wirtschaftlicher Not geratene Selbstständige und Unternehmen etwa durch Bürgschaften, zinsgünstige Kredite und Fördermaßnahmen der NRW-Bank sowie Direktbeihilfen für Kleinunternehmer und Selbstständige in Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes,
• zügige Auszahlung von Steuererstattungen an Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen, um die Liquidität und die volkswirtschaftliche Nachfrage zu stärken,
• Aussetzung der Umstellung der Ladenkassen, um die Betriebe von den Umstellungskosten zu entlasten,
• Stärkung der Liquidität für Unternehmer durch Ausweitung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer (Anhebung der Umsatzgrenze von 600.000 Euro auf das europarechtlich zulässige Maß),
• Verzicht auf kommunale Steuererhöhungen und Reduzierung der Abgaben auf den Energieverbrauch,
• beschleunigte Durchführung von staatlichen Investitionsmaßnahmen, um einen wirksamen Nachfrageimpuls des Staates an die Unternehmen zu geben,
• die Aussetzung von Strafzinsen und sofortige Senkung des Zinssatzes auf Steuernachzahlungen,
• eine degressive Abschreibung im Investitionsbereich.
Die Stellungnahme des BdSt NRW zur Anhörung Rettungsschirm / Nachtragshaushalt.