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Bonn kassiert gut doppelt so hohe Terrassengebühren wie Durchschnitt
Außengastronomie ist Lebensqualität – doch in vielen NRW-Städten wird sie zur Kostenfalle. Der BdSt NRW hat die Terrassengebühren in Großstädten analysiert. Die Unterschiede sind gravierend, der Spitzenwert alarmierend. Warum der Verband eine Abschaffung dieser Gebühr fordert – erfahren Sie hier:
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Außengastronomie kostet: oft erheblich
Gastronomen, die im öffentlichen Raum vor ihrem Lokal Tische und Stühle aufstellen möchten, zahlen dafür sogenannte Sondernutzungsgebühren. Diese Abgabe – umgangssprachlich Terrassengebühr genannt – wird von den Städten erhoben und variiert in Nordrhein-Westfalen je nach Kommune stark.
Der Bund der Steuerzahler NRW hat jetzt eine umfassende Auswertung der "Satzungen zur Sondernutzung" in den 30 größten Städten des Landes mit über 100.000 Einwohnern vorgenommen (Stand: 27. März 2025). Die Analyse konzentriert sich dabei auf die beste Innenstadtlage – meist als „Zone 1“ bezeichnet – und berücksichtigt ausschließlich öffentliche Flächen ohne Parkraumbewirtschaftung, feste Einfriedung oder zusätzliche Versorgungseinrichtungen. Zu den dargestellten Gebühren können im Einzelfall noch Verwaltungsgebühren für die Antragstellung/ Genehmigung der Außengastronomie dazukommen.
Große Preisunterschiede: Bonn am teuersten
Die Vergleichsbasis: Für einen praxisnahen Vergleich hat der BdSt NRW ein einheitliches Nutzungsprofil angenommen: Eine 25 Quadratmeter große Außenterrasse im öffentlichen Straßenraum wird fünf Monate in der Hauptsaison (Mai bis September) betrieben. Wetterausfälle, Werbeanlagen oder Theken wurden nicht berücksichtigt. Jahrespauschalen blieben unberücksichtigt.
Das Ergebnis: Im NRW-Durchschnitt liegt der Gebührensatz bei 5,68 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für die Musterterrasse ergibt sich damit eine Belastung von 711,58 Euro pro Saison.
Der Spitzenreiter: In Bonn fallen unter gleichen Bedingungen 1.812,50 Euro an – das ist mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts. Ebenfalls im oberen Kostenbereich: Düsseldorf, Wuppertal, Leverkusen und Bielefeld. Günstiger kommen Gastronomen in Mülheim/Ruhr, Bottrop und Hamm davon.
BdSt NRW fordert: Abschaffung!
Viele Gastronomen haben sich wirtschaftlich noch nicht vollständig von den Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen erholt. Parallel steigen die Mieten in Innenstadtlagen weiter an. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert deshalb: Abschaffung – mindestens aber eine Aussetzung – der Terrassengebühren!
Denn: Die Außengastronomie belebt die Innenstädte und sorgt für Frequenz, von der auch der Einzelhandel profitiert. Gleichzeitig profitieren die Städte ohnehin vom Erfolg der Betriebe – über Einkommen- und Gewerbesteuern.
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