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Bund der Steuerzahler fordert klare Rahmenbedingungen für die Lufthansa-Hilfe
Viele Unternehmen sind durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Frühzeitig hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigt, mit Steuergeld helfen zu wollen. Vor diesem Hintergrund verhandeln die Bundesregierung und die Lufthansa aktuell über ein Hilfspaket. „Durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind gerade viele Verkehrsbetriebe in Not geraten“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, und verweist auf die Lufthansa. „Die Lufthansa ist ein großes Beispiel - zugleich steht sie aber für viele Unternehmen in der Branche. Deshalb müssen alle Maßnahmen zur Hilfe transparent, fair und zeitlich begrenzt sein!“
Das fordert der Bund der Steuerzahler
Wenn der Staat ein Unternehmen durch direkte Beteiligungen stützt, muss klar sein, dass er sich aus dem operativen Geschäft heraushält. Hierfür trägt das Management die volle Verantwortung - damit steht es auch in der Haftung. Auch fordert der Bund der Steuerzahler, nur Experten für die Besetzung der Aufsichtsratsposten zu berufen. Dazu Holznagel: „Aus vielen negativen Erfahrungen wissen wir, dass Politiker wichtige Schlüsselpositionen nicht selbst besetzen sollten. Hier sind Experten und Branchenkenner gefragt. Zudem muss klar sein, dass die Staatsbeteiligung schnell ein Ende haben muss! Auch deshalb darf sich die Politik nicht in das Geschäft mischen.“
Unternehmen, die außerhalb der bestehenden Hilfsprogramme von Bund, Ländern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) verlangen, müssen klare Vorbedingungen erfüllen. Die klare Regel: Direkte Kapitalspritzen für Unternehmen durch die Steuerzahler dürfen nur das letzte Mittel sein!
Diese 5 Grundsätze muss die Politik bei Rekapitalisierungsmaßnahmen sicherstellen:
1. Das Unternehmen darf ausschließlich coronabedingt in Schieflage geraten sein und muss ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen, das eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Rückzahlung der Hilfen garantiert.
2. Eventuelle Hilfsmaßnahmen müssen bezüglich ihrer Unabweisbarkeit in jedem Einzelfall begründet und zudem zeitlich begrenzt werden. Je schneller die Staatshilfe zurückgezahlt wird, desto besser! Maximale Dauer der Maßnahmen: 10 Jahre.
3. Für die Dauer der Hilfsmaßnahmen darf das Unternehmen keine Dividenden, Boni, Sonderzahlungen oder andere Vergütungsprämien ausschütten.
4. Die Staatshilfen müssen zu Konditionen gewährt werden, die zu möglichst geringen Wettbewerbsverzerrungen führen und dürfen nur am inländischen Firmensitz eingesetzt werden. Zudem haben sie Vorrang bei der Rückzahlung gegenüber anderen Kapitalmaßnahmen.
5. Über die Entwicklung der Maßnahmen und Beteiligungen ist mindestens einmal pro Jahr öffentlich zu berichten.
Vor oder während gewährter Staatshilfen sollte folgende Kaskade gelten:
1. Das Unternehmen muss alle eigenen Finanzierungs-Möglichkeiten ausschöpfen – zum Beispiel durch eine Kapitalerhöhung am Aktienmarkt – , bevor der Staat Rekapitalisierungsmaßnahmen ermöglicht.
2. Sind Staatshilfen unabweisbar, sollen diese primär als kreditbesichernde Garantien und Bürgschaften bereitgestellt werden.
3. Reichen Kredit-Garantien nicht aus und werden direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen schließlich doch erforderlich, soll der Staat so wenig wie möglich Mitbestimmungsrechte erwerben und das Geschäft weiterhin der Unternehmensführung überlassen – etwa durch stille Beteiligungen. Der Kauf von Aktien ist nur eine Second-best-Lösung, weil der Steuerzahler sonst weitere Risiken in Form von Kursrisiken eingehen muss. Negativbeispiel ist die anhaltende Staatsbeteiligung an der Commerzbank.