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Bettensteuer: Düsseldorf folgt schlechten Vorbildern

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 16.06.2023, Joscha Slowik

Die Beherbergungssteuer in Düsseldorf ist beschlossene Sache. Die Satzung zielt auf eine pauschale Erhebung von drei Euro je Nacht und je Beherbergungsgast ab. Die Bettensteuer tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Ursprünglich waren fünf Euro die Nacht angedacht. Unter anderem nach großer Kritik auch des Bunds der Steuerzahler NRW wurde der Betrag schließlich im Beschluss am 15. Juni 2023 verringert. Außerdem werden jetzt minderjährige Beherbergungsgäste ausgenommen. Ein kleiner Erfolg. Die grundsätzlichen Bedenken des BdSt an der Steuer bleiben dennoch bestehen:

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, auf diese Bagatellsteuer zu verzichten aus folgenden Gründen:

  • Die nur spärlichen Einnahmen durch die Einführung der Bettesteuer tragen kaum zum Haushalt der Stadt bei.
  • Großer Mehraufwand: 11 neue Stellen müssen für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand geschaffen werden - wenn sie denn vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels überhaupt besetzt werden können.
  • Zusatzkosten in Höhe von 68.000 Euro (Sachaufwand).
  • Keine Lenkungswirkung (die bei Bagatellsteuern intendiert ist), weil die Steuer nicht zweckgebunden ist und nicht in die Tourismusförderung fließen muss.
  • Pauschale statt Prozentsatz: Gäste von Jugendherbergen werden genauso besteuert wie die von Luxushotels.
  • (Standort-)Nachteile für Hotels und Gaststätten, weil Gäste in Nachbarstädte ohne Bettensteuer abwandern könnten.

Den Änderungsantrag, nach zwei Jahren eine Evaluation der Beherbergungssteuer vorzunehmen, begrüßt der BdSt NRW. Dann wird sich zeigen, in welcher Relation Aufwand und Ertrag zueinander stehen. 

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