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Betroffene brauchen Sicherheit über die Haushaltsplanung für 2025/ Kabinettsentwurf kommt für die Praxis zu spät mit zu vielen offenen Punkten

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 04.07.2024

Presseinformation 7/2024

Betroffene brauchen Sicherheit über die Haushaltsplanung für 2025
Kabinettsentwurf kommt für die Praxis zu spät mit zu vielen offenen Punkten


Nach dem Eckwertebeschluss plant die Landesregierung von Schleswig-Holstein für 2025 mit einer Ausgabenkürzung von rund 1,6 Milliarden Euro oder 8,7 Prozent gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr. Doch wo gekürzt werden soll, bleibt der Öffentlichkeit bislang verborgen. Vor der Pandemie war es üblich, dass das Kabinett den Haushaltsentwurf noch vor der Sommerpause beschloss und veröffentlichte.
Dazu sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein: „Die vorgesehenen Kürzungen bei den Ausgaben sind auch in dieser Höhe unvermeidbar. Doch zu einem geordneten Verfahren gehört es auch, genau zu benennen, an welchen Stellen gekürzt werden soll. Die Betroffenen haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig über die Planungen informiert zu werden. Und der Landtag braucht Zeit, um die Pläne geordnet beraten zu können. Ein Beschluss über den Haushaltsentwurf erst im September ist für die Praxis zu spät!“
„Derzeit bereiten die Kommunen, Sozialeinrichtungen sowie zahlreiche andere Empfänger von Landesleistungen ihre Etats für 2025 vor. Für die Planungssicherheit ist es unumgänglich, die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Landesmittel zu kennen. Wie sollen sonst rechtzeitig die notwendigen Entscheidungen getroffen werden“, fragt Altmann.
Die Einplanung von „globalen Minderausgaben“ in Höhe von 570 Millionen Euro im Landeshaushalt 2025 hält der Bund der Steuerzahler für unverantwortlich: „Mit deren Veranschlagung drückt sich die Politik davor, weitere konkrete Kürzungen zu beschließen. Nach dem Prinzip, es muss noch Geld eingespart werden, wir wissen nur noch nicht wo, werden die Gebote der Haushaltswahrheit und -klarheit verletzt. Die Betroffenheiten von späteren Mittelstreichungen werden damit verschleiert“, so Altmann.
Eine ebenso klare Absage erteilt der Bund der Steuerzahler den Überlegungen, auch 2025 einen weiteren Notkredit aufzunehmen: „Ein solches Ansinnen ist aus heutiger Sicht schlicht verfassungswidrig, weil sich derzeit keine Notlage abzeichnet, die eine Kreditaufnahme rechtfertigen würde“, erklärt Altmann abschließend.

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